Die Schutzbriefleistungen unserer KASKO PLUS oder KFZ-HAFTPFLICHT PLUS
Pannen- und Unfallhilfe vor Ort
Zur Behebung des Defektes organisieren wir einen Pannenservice zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und übernehmen die Kosten einschließlich Kleinteile bis zu 100 EUR.
Abschleppen nach Panne oder Unfall
Wir organisieren das Abschleppen Ihres Fahrzeuges, wenn es vor Ort nicht fahrbereit gemacht werden kann, und tragen die Kosten für das Abschleppen (einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung) bis zu 150 EUR.
Fahrzeugbergung nach Panne oder Unfall
Nach Panne oder Unfall sorgen wir für die Bergung Ihres Fahrzeuges. (Kostenerstattung in unbegrenzter Höhe für die Fahrzeugbergung, einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung.)
Falschbetankung
Haben Sie zum Beispiel Ihr Fahrzeug falsch betankt, ersetzt die AachenMünchener Ihnen zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.
Weiter- oder Rückreise bei Fahrzeugausfall
Kann Ihr Fahrzeug am Schadentag und am darauffolgenden Tag nicht fahrbereit gemacht werden oder wurde es gestohlen, übernehmen wir die Übernachtungskosten für alle Insassen bis zu 50 EUR pro Person für eine Nacht. Danach können Sie wählen:
- Zwei weitere Übernachtungen für alle Insassen bis zu 50 EUR pro Person pro Nacht.
- Bahnfahrt vom Schaden- zum Zielort innerhalb des Geltungsbereiches und zurück. Oder Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz sowie die Bahnfahrt zur Abholung des Fahrzeuges für eine Person (Bahnfahrt 2. Klasse einschl. Zuschläge; ab 1.200 km Entfernung 1. Klasse; andere Verkehrsmittel bis zur Höhe der Bahnkosten).
- Kosten für einen Mietwagen entsprechend der Reparaturdauer (maximal 7 Tage bis 50 EUR je Tag; für die Heimreise aus dem Ausland bis zu 350 EUR, unabhängig von der Anzahl der Tage). Diese Regelung gilt auch bei einem Totalschaden für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung (maximal 7 Tage), sofern kein Folgefahrzeug zur Verfügung steht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung der Unterkunft, der Fahrkarten bzw. des Mietwagens.
- Taxikosten bis 25 EUR nach Beleg
- notwendige Unterstellung bis zu zwei Wochen
- Gebühren für Verzollung oder Verschrottung bei Unfall im Ausland
1 Monat Mietwagen bei Totaldiebstahl
Sie erhalten einen Mietwagen für bis zu einem Monat, wenn Ihr Pkw, Motorrad oder Campingfahrzeug gestohlen wird.
Ersatzteilversand
Ist das für die Reparatur erforderliche Ersatzteil am Schadenort im Ausland nicht zu beschaffen, organisieren wir den Ersatzteilversand und tragen die anfallenden Bahn- und/oder Luftfrachtkosten (Mindestentfernung vom Wohnort: 50 km Luftlinie).
Fahrzeugtransport
Ist die Reparatur am Schadenort im Ausland oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Arbeitstagen möglich, lassen wir Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt bringen. Auch die Unterstellkosten werden übernommen. Sofern keine höheren Kosten entstehen, transportieren wir Ihr Fahrzeug auch zurück zu Ihrem Wohnort oder zum Zielort der Reise, falls dort die Reparatur möglich ist (Mindestentfernung vom Wohnort: 50 km Luftlinie. Ausnahme: Totalschaden).
Ausfall des Fahrers
Bei mehr als 3-tägigem Fahrerausfall stellen wir - wenn die Insassen das Fahrzeug nicht zurückfahren können - einen Ersatzfahrer und erstatten die Kosten bis zu 0,25 EUR je km einfache Entfernung zwischen Schadenort und Wohnort. Bis zur Ankunft des Ersatzfahrers werden für die Insassen die Kosten für bis zu drei Übernachtungen mit maximal 50 EUR pro Person/Nacht übernommen (Mindestentfernung vom Wohnort: 50 km Luftlinie).
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Bei Erkrankungen auf einer Auslandsreise informieren wir Sie über Ärzte oder Krankenhäuser in Ihrer Nähe. Wenn notwendig, stellen wir auch den Kontakt zwischen dem behandelnden Arzt und dem Hausarzt her.
Krankenbesuche
Erkrankt auf einer Reise eine der versicherten Personen und muß für mehr als zwei Wochen in ein Krankenhaus, werden für Besuche des Patienten durch ihm nahestehende Personen bis zu 500 EUR für Fahrt und Übernachtung erstattet (Mindestentfernung vom Wohnort: 50 km Luftlinie).
Krankenrücktransport
Ist auf einer Reise für eine der versicherten Personen ein Rücktransport an den Wohnort medizinisch notwendig, werden die Kosten für Krankenwagen, Bahn oder Flugzeug übernommen. Auf Bus-, Bahn-, Schiffs- oder Flugreisen gilt dies für den Versicherungsnehmer, seinen (Ehe-)Partner sowie die minderjährigen Kinder. Notwendige Übernachtungen werden bis zu 50 EUR pro Person und Nacht erstattet (maximal 3 Übernachtungen).
Rückholung von Kindern
Für die Rückholung von Kindern unter 16 Jahren mit der Bahn erstatten wir die Kosten, wenn sich die Eltern während der Reise durch Krankheit, Verletzung oder Tod nicht mehr um sie kümmern können. (Bahnfahrt 2. Klasse einschl. Zuschläge; ab 1200 km Entfernung 1. Klasse; andere Verkehrsmittel bis zur Höhe der Bahnkosten. Mindestentfernung vom Wohnort: 50 km Luftlinie).
Arzneimittel-Versand
Können auf Auslandsreisen dringend notwendige, rezeptpflichtige Arzneimittel nicht beschafft werden, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für den Versand (immer im Einklang mit den Einfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes).
Hilfe im Todesfall
Bei einem Todesfall während einer Auslandsreise organisieren wir die Bestattung vor Ort oder die Überführung nach Deutschland und tragen die Kosten hierfür.
Hilfe in speziellen Notfällen
Bei besonderen Notlagen auf Reisen im Ausland sind wir Ihnen behilflich, veranlassen die erforderlichen Maßnahmen und tragen die entstehenden Kosten bis zu 250 EUR.
Reiserückruf
Ist ein Reiserückruf notwendig, organisieren wir den Rückruf über Rundfunk.
Dokumentenersatz
Bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten sind wir behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
Zahlungsmittelersatz
Können wir nicht innerhalb eines Werktages nach Ihrer Schadenmeldung eine Verbindung zu Ihrer Hausbank herstellen, stellen wir Ihnen bis zu 1.500 EUR zur Verfügung (Für die Rückzahlung können Sie sich bis zu vier Wochen nach Reiseende Zeit lassen).
Reiseabbruchentschädigung
Müssen Sie wegen Tod oder Erkrankung eines Mitreisenden, eines nahen Verwandten oder z.B. wegen eines Wohnungseinbruches Ihre Auslandsreise vorzeitig abbrechen, übernehmen wir die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückkehr entstehenden Mehrkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall.
24-Stunden-Service
Wir sind rund um die Uhr für Sie da - auch an Sonn- und Feiertagen. Gebührenfrei.
Auch im Ausland können Sie sich jederzeit auf unsere Hilfe verlassen, Anruf genügt. Bitte halten Sie in einem solchen Fall Ihre momentane Telefonnummer bereit. Wir rufen gern zurück - kostenlos.




