Steuerliche Vorteile

Seit dem 1. Januar 2005 gelten für die gesetzliche und private Altersversorgung neue steuerliche Rahmenbedingungen. Ihre spätere Rente werden Sie versteuern müssen. Aber: Der Aufbau Ihrer Altersversorgung wird steuerlich begünstigt!

Sie profitieren von einem erweiterten Sonderausgabenabzug und können mehr Beiträge für gesetzliche und private Altersversorgung steuerlich geltend machen als bisher.

Die Abzugsmöglichkeiten werden schrittweise erhöht:

Berücksichtigt werden pro Jahr Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge (einschließlich evtl. Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) bis zu
  • 20.000 EUR für Alleinstehende
  • 40.000 EUR für Verheiratete
Davon sind im Jahr 2012 74 %, maximal also 14.800 EUR (29.600 EUR für Verheiratete) steuerlich abzugsfähig. Dieser Prozentsatz steigt in den Folgejahren um jährlich 2 % auf 100 % im Jahr 2025.

Steuerersparnis für private Vorsorge nutzen

Experten empfehlen, mit der Steuerersparnis die eigene Altersversorgung gezielt aufzustocken. Damit Ihnen später nichts fehlt, denken Sie schon heute an morgen! Investieren Sie in ein sicheres Zusatzeinkommen im Alter! Mit der BasisRente!