Riestern lohnt sich
Informationen zur Förderung
Der Staat fördert die private Altersvorsorge über eine Riester-Rente durch Zulagen und Steuervorteile.Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Auch nicht förderberechtigte Personen können die Förderung erhalten, wenn sie mit einer förderberechtigten Person verheiratet und beide steuerlich zusammen veranlagt sind, und sie pro Jahr einen Beitrag in Höhe von mindestens 60 € in einen eigenen Vertrag zahlen.
Es gibt zwei Arten von Zulagen:
Grundzulage
Sie steht automatisch jeder begünstigten Person zu.
| Jahr |  Alleinstehende  |  Ehepaare*  |
|---|---|---|
| ab 2008 | 154 € | 308 € |
Berufseinsteiger-Bonus
Zusätzlich erhalten junge Leute bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus von 200 EUR.
Kinderzulage
Die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind (bis max. Alter 27 Jahre) gezahlt. Ehegatten erhalten die Kinderzulage je Kind nur einmal. Eltern können bestimmen, welchem Vertrag das Kind zugeordnet wird (grundsätzlich dem Vertrag der Mutter - auf Antrag dem Vertrag des Vaters).
| Jahr |  Je Kind  |  Je Kind geboren ab 2008  |
|---|---|---|
| ab 2008 | 185 € | 300 € |
So kann die staatliche Förderung aussehen:
RiesterRente STRATEGIE No. 1 nach Tarif 4RGM und 4RGF, Geburtsdatum jeweils 01.01.1982,Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug
Die Beiträge zur zertifizierten Altersvorsorge können nach § 10a EStG bis zum Höchstbetrag von 2.100* Euro jährlich als zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. So können auch Besserverdienende in hohem Maße von der Riester-Rente profitieren.
Das Finanzamt prüft, ob der zusätzliche Sonderausgabenabzug auch eine Steuerersparnis nach sich zieht (Günstigerprüfung). Ist die Steuerersparnis größer als die erhaltene Zulage, wird die Differenz erstattet.
*Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner mittelbar zulagenberechtigt ist, bis 2.160 €, wenn dieser jährlich einen Beitrag von mindestens 60 € leistet.
Sie wissen nicht, ob Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören und in den Genuss von Zulagen und Steuervorteilen kommen können?



