PRIVATE BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNG
Wer sich nicht nur vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen, sondern auch etwas für seine private Altersversorgung tun oder seine Familie absichern möchte, ist mit einem Kombiprodukt gut beraten.Sie vertrauen einem hervorragenden Berufsunfähigkeits-Versicherer mit ausgezeichneter Produktqualität

Unsere Berufsunfähigkeits-Produkte erzielen Bestnoten bei Finanztest und unabhängigen Rating-Agenturen. So hat die PRIVATE BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNG in der Finanztest-Ausgabe 7/2009 das Qualitätsurteil sehr gut erhalten. Mit der Note 0,9 belegt die AachenMünchener Rang 1 und zählt zu den besten Anbietern am Markt.
Ihre Vorteile:
- Sicherheit der Alters- und/oder Familienversorgung
Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die gesamte Beitragszahlung für den Vertrag
- Sicherheit des Einkommens mit der BU-Rente
Zusätzlich zur Übernahme der Beitragszahlung für den gesamten Vertrag - im Falle einer Berufsunfähigkeit - zahlen wir die bei Vertragsabschluss vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die jährlich wächst.
- STARTER BU
Junge Leute (bis Eintrittsalter 40 Jahre) können die volle Berufsunfähigkeitsrente in den ersten fünf Jahren zu einem Starter-Preis von ca. 50 % des vollen Beitrags versichern.
- Dynamik-BUZ - Sicherheit, die mitwächst
Mit dem Einschluss des Dynamikplans kann der Inflation vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit entgegen gewirkt werden. Bei der PRIVATEN BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNG übernehmen wir sogar während der Dauer der Berufsunfähigkeit noch alle ausstehenden Dynamikerhöhungen für die Alters- und/oder Familienversorgung. Dies gilt auch dann, wenn der Dynamikplan erloschen ist oder Sie nie eine Dynamikerhöhung angenommen haben.
- Zusätzliche Sicherheit bei Zahlungsschwierigkeiten
In Kombination mit vielen Altersvorsorge-Produkten, bereits nach einem Jahr Beitragszahlung, bieten wir eine zinslose Beitragsstundung bei Kurzarbeit, bei Arbeitslosigkeit, einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Umschulung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Dies gilt auch während des Wehr- und Zivildienstes und der Elternzeit.



