Verfahrensverzeichnis
Das BDSG schreibt im § 4 g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle:AachenMünchener Lebensversicherung AG
- auch für AachenMünchener Versicherung AG -
2. Vorstände:
- AachenMünchener Lebensversicherung AG /
AachenMünchener Versicherung AG -
Michael Westkamp, Vorsitzender
Johannes Booms
Peter Heise
Ulrich Rieger
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Hanns-Peter Andrys
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Betrieb von Versicherungsgeschäften; Vertrieb, Verkauf, Verwaltung und Abwicklung von Versicherungsverträgen im Rahmen von Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungen und aller damit verbundenen Nebengeschäfte sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen der Verbundpartner. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im Auftrag und Namen der Gruppengesellschaften gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb der Gruppe.
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Es werden im wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
- Kundendaten (Adressdaten, Versicherungsvertragsdaten, Daten zu Versicherungsleistungen, Bankverbindungen, ggf. Daten von Sachverständigen).
- Im Rahmen von Personenversicherungen Daten zu Ärzten, klinischen Einrichtungen und Gesundheitsdaten.
- Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Vermittler-/Makler-/Agenturdaten (Personaldaten zur Personalverwaltung, -steuerung und -abrechnung)
- Daten von Geschädigten (Bankverbindungen und Schadendaten)
- Hypothekendarlehnsnehmer
- Interessentendaten (Produktinteresse, Adressdaten)
- Geschäftspartner und Agenturen, Vermittler und Makler (Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Rechnungswesen, Grundbesitz, Versicherungsbetrieb, Hypothekenbereich, Schadenabwicklung, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV).
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.
- Weitere externe Stellen wie z. B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Versicherungsleistungen und Einzug von Versicherungsbeiträgen), Rückversicherer (zur Abwicklung der Rückversicherung) und andere Versicherer (z. B. Vorversichereranfragen), Versicherungsvermittler im Rahmen der Vermittlertätigkeit sowie zentrale Hinweisstellen der Versicherungsverbände.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

