Winterreifen in der kalten Jahreszeit

Mit Winterreifen sicher durch Herbst und Winter

Schon bei niedrigen Temperaturen unter 7 Grad beginnen Sommerreifen die Bodenhaftung zu verlieren. Bei Matsch und Schnee sind Sommerreifen für sicheres Fahren vollkommen ungeeignet.

Die Neufassung der StVO vom Mai 2006 fordert die Anpassung der Ausrüstung Ihres Fahrzeugs bei winterlichen Wetterverhältnissen. Die AachenMünchener empfiehlt die Umrüstung auf Winterreifen. Denken Sie auch an die Überprüfung Ihrer Beleuchtung und der Scheibenwaschflüssigkeit (Frostschutzmittel zufügen).

Bußgelder bei ungeeigneter Bereifung
Mit Sommerreifen auf Matsch, Schnee oder Eis kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden. Sollten Sie den Verkehr behindern oder sogar gefährden kann das Bußgeld auf 40 Euro erhöht werden und es droht Ihnen ein Punkt in Flensburg.

Grobe Fahrlässigkeit
Wer wegen ungeeigneter Reifen auf Schnee einen Unfall verursacht gefährdet bei vielen Versicherern seinen Kasko-Schutz wegen grober Fahrlässigkeit. Die AachenMünchener hingegen verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit - zu Ihrem Vorteil.