Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung soll auch nach 2008 sozialversicherungsfrei bleiben
Die durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung bietet neben steuerlichen Anreizen auch den Vorteil, dass die Beiträge häufig sozialversicherungsfrei gezahlt werden können. Die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen sehen jedoch eine Befristung der Sozialversicherungsfreiheit bis zum 31.12.2008 vor.In der öffentlichen Diskussion wurde in letzter Zeit von Experten, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften nachdrücklich eine unbefristete Fortsetzung dieser Regelung gefordert. Inzwischen hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Erfreulicherweise sieht dieser Gesetzentwurf vor, dass auch über 2008 hinaus die Beiträge aus Entgeltumwandlung zu Gunsten betrieblicher Altersversorgung in der bisher geltenden Form und Höhe dauerhaft weiter sozialversicherungsfrei bleiben.
Auf Grund der sich abzeichnenden Übereinstimmung zwischen den Regierungsparteien bei der Absicht, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung dauerhaft zu stärken, ist davon auszugehen, dass der Gesetzesentwurf in der jetzt vorliegenden Form verabschiedet wird. Wir werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten.
Mit dieser wichtigen Weichenstellung wird die betriebliche Altersversorgung auch in Zukunft ein attraktiver Grundpfeiler unseres Alterssicherungssystems bleiben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren dauerhaft: Ein lediger Durchschnittsverdiener kann bei Fortschreibung der Sozialversicherungsfreiheit dauerhaft mit einer Steuer- und Sozialversicherungsersparnis von mehr als 50 Prozent rechnen. D. h. der überwiegende Teil der Beiträge zur Verbesserung seiner Versorgungssituation wird von „Vater Staat“ finanziert. Gleichzeitig spart sein Arbeitgeber dann ebenfalls dauerhaft den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bezogen auf den umgewandelten Gehaltsteil. Gibt der Arbeitgeber diese Ersparnis ganz oder teilweise in Form eines Beitragszuschusses an seine Arbeitnehmer weiter, steigt die Förderquote noch einmal.
Die Regierungsparteien wollen die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung stärken. Damit erhält die betriebliche Altersversorgung in der Akzeptanz der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wieder einen deutlichen Auftrieb.

