Abgeltungsteuer

Neues Zeitalter für Geldanleger

Mit der neuen Abgeltungsteuer müssen Sparer umdenken. Auch für Kursgewinne bei Wertpapieren verlangt das Finanzamt künftig einen Obulus. Private Lebens- und Rentenversicherungen sind steuerlich dadurch wieder interessanter.

Das Ziel der neuen Steuer hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD)in wenigen Worten plastisch formuliert: „Ich habe lieber 25 Prozent auf X, als 42 Prozent auf gar nichts.“ Er hofft auf mehr Steuerehrlichkeit und Mehreinnahmen für den Staat, wenn ab dem 1. Januar 2009 die Abgeltungsteuer greift. Sämtliche Kapitalerträge sowie realisierte Kursgewinne werden dann mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – insgesamt mit rund 28 Prozent – belastet. Die einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf bislang Kursgewinne steuerfrei kassiert werden konnten, entfällt für ab 2009 gekaufte Wertpapiere. Auch das Halbeinkünfteverfahren für Aktien, wonach nur die Hälfte der Dividendeneinahmen mit dem persönlichen Steuersatz belastet ist, hat der Gesetzgeber gestrichen.

Vorteil für Versicherungen
Damit steigt die Attraktivität von privaten Lebens- und Rentenversicherungen erheblich. Grund: Sie sind in der Regel von der neuen Abgeltungsteuer nicht betroffen (siehe Tabelle). „Wer weiter auf die Chancen der Aktienmärkte setzen möchte, sollte jetzt die Alternative der fondsgebundenen Versicherung prüfen“, sagen die Experten der AachenMünchener. Sie bietet bei günstiger Besteuerung auch weiterhin viel Flexibilität. Die dort wählbaren Investmentfonds können – je nach Börsenentwicklung oder Strategiewunsch – innerhalb der Fondspolice getauscht werden, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat.

Wer sich bei Fälligkeit das Kapital auszahlen lässt, profitiert von dem Vorteil der hälftigen Besteuerung des über die Laufzeit angesammelten Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz. Rentenzahlungen, etwa aus der WUNSCHPOLICE der AachenMünchener, werden sogar nur mit dem günstigen Ertragsanteil zum individuellen Satz belastet. Entscheidend ist das Alter bei Rentenbeginn. Beispiel: Ein 65jähriger muss nur 18 Prozent seiner privaten Rente mit seinem individuellen Satz versteuern. Von der Abgeltungsteuer betroffen sind nur Kapitalauszahlungen aus Policen, die steuerlich nicht begünstigt sind. Für jene, die einen Vertrag abschließen, der mindestens zwölf Jahre läuft und ein Endalter ab 60 Jahre erfüllt, stellen private Lebens- und Rentenversicherungen eine besonders interessante Alternative zu Direktinvestitionen in Wertpapiere dar.