Abgeltungsteuer - Lebens- und Rentenversicherungen gewinnen
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Privatanleger auf Kapitalerträge und Kursgewinne Abgeltungsteuer zahlen. Auch Fondssparpläne sind von der Neuregelung betroffen. Wer hingegen bei der Altersvorsorge auf private Kapitallebens- und Rentenversicherungen setzt, ist steuerlich im Vorteil.
Das Wort des Jahres 2008 ist „Finanzkrise“. Dabei hätte der Begriff „Abgeltungsteuer“ diesen Titel genauso verdient. Während die Krise früher oder später ein Ende finden wird, sehen sich Anleger seit dem 1. Januar 2009 mit der Abgabe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne konfrontiert – und zwar dauerhaft. Bisher waren Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Nun sind selbst Fondssparpläne, mit denen Anleger den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge anstreben, nicht mehr vor dem Fiskus sicher. Private Kapitallebens- und Rentenversicherungen können da seit dem 1. Januar 2009 steuerlich punkten.Private Rentenpolicen im Vorteil
Die Lebensversicherung ist eine der beliebtesten Kapitalanlagen. Rund 70 Millionen Verträge haben die Deutschen unterzeichnet. Für die meisten Verträge gibt es trotz Einführung der Abgeltungsteuer keine Änderungen. „Wer Geld anlegen möchte, für den sind private kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen nun wieder umso interessanter“, so die Experten der AachenMünchener Lebensversicherung. „Denn auch für Verträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, gilt hier die bisherige steuerliche Regelung.“ Diese greift gleichermaßen bei Verträgen mit Garantiezins wie bei fondsgebundenen Rentenversicherungen – einer Art Kombination aus privater Rentenversicherung und Fondssparplan.
Auf lange Sicht gewinnen
Kapitalleistungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen – abzüglich der eingezahlten Beiträge – zur Hälfte der Steuer, wenn der Kunde zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Versicherung mindestens zwölf Jahre andauerte. Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Private Lebens- und Rentenversicherungen sind als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge unabdingbar. Anleger, die während der Laufzeit größten Wert auf Flexibilität legen, sind etwa mit der WUNSCHPOLICE der AachenMünchener Lebensversicherung gut beraten. Diese funktioniert wie ein Baukasten, mit dem sich Anleger – je nach individueller Lebenssituation – Stück für Stück ihr persönliches Vorsorge-Paket zusammenstellen.

