Steuerliche Vorteile

Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie die Steuervorteile der WUNSCHPOLICE:

50 % der Erträge können steuerfrei sein, wenn Sie eine Kapitalauszahlung wählen.*

Wenn Sie sich stattdessen für eine Rentenzahlung entscheiden, werden die Renten lediglich mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert.**



* Sofern die Auszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (bei Abschluss ab 2012: 62. Lebensjahr) des Steuerpflichtigen erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist. Ansonsten sind alle Erträge steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge der Aufschubzeit ergibt sich aus der Differenz zwischen der Kapitalabfindung im Erlebensfall und der Summe der eingezahlten Beiträge für die Hauptversicherung. Für Teilkapitalabfindungen gelten besondere Regelungen.

** Nur ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Rente gilt als Einnahme, auf die Sie Steuern zu zahlen haben. Bei einem tatsächlichen Rentenbeginn, z. B. im Alter von 65 Jahren, sind dies gerade mal 18 %, bei späterem Rentenbeginn liegt der Prozentsatz sogar darunter.