Dauerhafter Steuervorteil

Für Kapitallebensversicherungen gelten ab dem 01.04.2009 neue Steuerregeln. Wie bisher sollte die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betragen und darf frühestens mit dem 60. Lebensjahr enden, damit lediglich die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss.

Darüber hinaus müssen die Neuverträge für die privilegierte Besteuerung nun eine zusätzliche Voraussetzung erfüllen: Die Summe, die im Todesfall der versicherten Person an den Begünstigten ausgezahlt wird, beträgt mindestens 50 Prozent der gesamten zu zahlenden Beiträge. Alternativ muss der Todesfallschutz zehn Prozent über der Beitragssumme liegen. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, sind die Erträge voll zu versteuern. „Wer jetzt eine Lebensversicherung abschließt, sollte auf die neuen Regeln achten. So kann man sich die günstigere Veranlagung und den Zinseszinseffekt der nachgelagerten Besteuerung auch weiterhin sichern“, raten die Experten der AachenMünchener.

Die Kapitallebensversicherungen der AachenMünchener erfüllen sämtliche Kriterien für die hälftige Ertragsbesteuerung.