Geruchsintensives Vergnügen
Generell ist Grillen auf dem Balkon einmal im Monat erlaubt, wenn die Nachbarn zwei Tage vorher informiert werden und der Geräuschpegel nach 22 Uhr gedämpft wird. So verhindern Grillfreunde Ärger mit den Nachbarn.Aber Achtung: Mieter sollten, bevor sie die Kohle entzünden, einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. „Wenn dort das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich untersagt wird, kann ein Zuwiderhandeln zur fristlosen Kündigung führen“, so Stefan Köhlbach, ein Experte der AachenMünchener. Eindeutige Regelungen gibt es zwar nicht, doch die Rechtsprechung bietet wichtige Hinweise. Eine Belästigung und ein Verstoß gegen das Immissionsgesetz liegen vor, wenn Qualm in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarwohnung dringt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95).

