Hunde beim Vaterschaftstest
Der beste Freund des Menschen kann ihm auch einige Sorgen bereiten: Im Juli dieses Jahres verursachte ein Golden Retriever einen Verkehrsunfall. Der Hund war bei einem Spaziergang ausgebüxt, um einer Ente nachzujagen. Er lief auf die Straße und zwang eine 70-jährige Autofahrerin zu einem Ausweichmanöver. Dabei stieß ihr Fahrzeug frontal mit einem Geländewagen zusammen. Beide Fahrer verletzten sich leicht, das Auto der Rentnerin war so stark beschädigt, dass die Feuerwehr sie befreien musste.In solchen Fällen ist der Hundebesitzer froh, wenn er eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für den Schaden aufkommt. Immer wieder kommt es vor, dass ein Hund das Hosenbein eines Passanten zerreißt oder ein Kind beißt, das ihm zu nahe kommt. „Hundehalter haften durch die so genannte Gefährdungshaftung für Schäden durch ihr Tier ohne eigenes Verschulden, also praktisch immer. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Hundebesitzer vor teuren Schadenersatzforderungen“, sagt Stefan Köhlbach, Experte der AachenMünchener. Ein Sachschaden wurde auch im März dieses Jahres im bayerischen Memmingen verhandelt. Die Halter zweier Hunde standen vor dem Landgericht, weil eines der Tiere der Hündin der Nachbarin angeblich zu drei Welpen verholfen hatte. Der Richter ordnete einen Vaterschaftstest an, um herauszufinden, ob der Halter des Rüden für den Schaden aufkommen sollte. Wer keine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss Ansprüche aus so genannten ungewollten Deckakten selbst übernehmen. Die Halterin der Hündin ging jedoch leer aus – der Vaterschaftstest fiel negativ aus.

