Schnee – Unterschätzte Gefahr

Schneeflocken verwandeln die triste Landschaft in einen zauberhaft Winterlandschaft. So schön der Schnee aber aussieht, so gefährlich ist er auch. Welche Pflichten Sie als Hausbewohner haben und wie Sie sich und andere im Straßenverkehr nicht gefährden, haben wir für Sie zusammengestellt.

Bei Schnee müssen Hausbesitzer und Mieter aufgrund der Verkehrssicherungspflicht Bürgersteige und Hauszugänge von Schnee und Eis befreien. Folgendes müssen Sie als Bewohner eines Hauses daher beachten:
  • Sie sind verpflichtet, den Bürgersteig und Hauszugang in der Zeit von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr abends von Schnee zu befreien. Bei starkem Schneefall müssen Sie auch mehrfach täglich den Bürgersteig und Hauszugang frei räumen.
  • Streuen Sie zusätzlich bei Glättegefahr den Bürgersteig und Hauszugang.
  • Als Vermieter können Sie diese Winterpflicht auf Ihre Mieter übertragen. Sie müssen jedoch zumindest stichprobenartig überprüfen, dass Ihre Mieter dieser Streupflicht nachkommen.
  • Bei großen Schneemassen sollten Sie zudem Schäden durch zu hohen Schneedruck vermeiden. Befreien Sie nach Bedarf etwa das Dach Ihres Schuppens oder Carports von Schnee.
  • Als Hausbesitzer müssen Sie zudem dafür Sorge tragen, dass keine Schneelawine von Ihrem Dach stürzt und dadurch Passanten oder Gegenstände Dritter – etwa das Auto Ihres Nachbarn – zu Schaden kommen. In Gegenden mit starkem Schneefall raten wir Ihnen daher zur Installation von Schneefanggittern.
Sollte dennoch ein Passant vor Ihrem Haus gestürzt sein und sich verletzt haben, können Schmerzengeldforderungen und ein Bußgeld auf Sie zukommen. Vermieter sollten daher zur Absicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Eine private Haftpflichtversicherung reicht hingegen für Besitzer von selbst bewohnten Immobilien aus.

Wie Sie Ihr Auto auf den Winter vorbereiten sollten:
  • In Deutschland gilt das Gebot, die Reifen seines Kraftfahrzeugs den Witterungsverhältnissen anzupassen. Dem Gesetzgeber reichen Matsch- und Schneereifen (Aufdruck M+S). Wer öfter durch höher gelegene Gebiete fährt, sollte allerdings richtige Winterreifen (mit einer Schneeflocke bedruckt) montieren.
  • Im Oktober sollten Sie den Reifenwechsel vornehmen.
  • Das Profil muss mindestens 1,6 Millimeter betragen – wir empfehlen Ihnen vier Millimeter. In Österreich und Teilen der Schweiz sind Sie zudem verpflichtet, in dieser Jahreszeit mit Winterreifen mit vier Millimetern Profilstärke zu fahren.
  • Zur Anpassung an die Witterungsverhältnisse gilt auch das Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Sie genug Wasser in Ihrer Scheibenwischanlage haben und geben Sie ausreichend Frostschutzmittel hinzu.
  • Bei allen Fahrzeugen, auch Mietwagen, sind stets Halter und Fahrer verantwortlich.
Was Sie bei Schnee vor Antritt einer Autofahrt beachten sollten:
  • Der Bremsweg auf Schnee ist mit Sommer- fast dreimal länger als mit Winterreifen. Lassen Sie bei starkem Schneefall Ihr Auto unbedingt stehen und steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um, wenn Sie keine Winter- oder Allwetterreifen aufgezogen haben.
  • Kratzen Sie Ihre Autoscheiben und Seitenspiegel vor Fahrtantritt unbedingt vollständig frei. Wer mit eingeschränkter Sicht die Autofahrt antritt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch ein Verwarngeld.
  • Passen Sie Ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen an: Fahren Sie ruhig und gleichmäßig, vermeiden Sie abruptes Bremsen und ruckartiges Lenken.
  • Ebenso gefährlich wie zu hohe Geschwindigkeit, ist jedoch „Schleichen“. Dadurch behindern Sie den Verkehr und verleiten andere Autofahrer zu riskanten Überholmanövern.
  • Abstandhalten ist angesagt: hier sollten Sie den üblichen Abstand verdoppeln.
  • Vermeiden Sie wenig befahrene Nebenstraßen. Diese werden gar nicht oder nur unregelmäßig gestreut.
  • Im eigenen Interesse sollten Sie ein Streufahrzeug nicht überholen, dahinter fahren Sie deutlich sicherer.
Sollten sie dennoch einen Autounfall verursacht haben, melden Sie Ihrer Versicherung den entstandenen Schaden unverzüglich: Für Schäden an Fremdfahrzeugen und an Personen tritt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Auto ab.