Kleiner Verhaltenskatalog für Grillbegeisterte

Die US-Amerikaner kürzen es ‚BBQ‘ ab, die Australier nennen es liebevoll ‚barbie‘, die Italiener benutzen das raffiniert klingende ‚la griglia‘ – bei uns heißt der Spaß schlicht ‚Grillen‘. In allen grillbegeisterten Ländern ist allerdings eines immer gleich: Sobald das Wetter stimmt, wird die Holzkohle geschürt und die Koteletts mariniert. Und auch national wie international wird es immer den einen Nachbarn geben, dem die Grillerei stinkt.

Ein deutsches ‚Grillrecht‘ gibt es bei uns nicht. Es gelten die Prinzipien des Anstandes und der Rücksichtnahme. Gegrillt werden darf überall auf heimischem Terrain; allerdings nur so, dass nicht zu viel Rauch entsteht und dass Qualm und Gerüche nicht in die Nachbarwohnungen oder -häuser ziehen. Und hier liegt das Problem. Was über das zumutbare Maß hinausgeht, hängt meist sehr vom subjektiven Empfinden der Beteiligten ab. Allerdings muss die Beeinträchtigung schon nachweislich vorhanden sein, damit ein gerichtliches Grillverbot ausgesprochen werden kann.

Oft gilt beim standesgemäßen Grillen die Regel: Wo Rauch ist, ist auch Lärm. Alkoholische Getränke und Sonne tun ihr übriges. Hier gelten allerdings klare Vorschriften: Ein Anruf beim Ordnungsamt schafft Klarheit über das geltende Recht. Auch ein Blick in die Hausordnung – sofern vorhanden - kann hilfreich sein. Als allgemeine Schmerzgrenze sollte der Grillfestveranstalter 22 Uhr im Hinterkopf behalten. Wer danach weiter lärmt, riskiert ein Bußgeld.