Unbekannte Erziehungsrente

Geschiedene Mütter oder Väter stehen oftmals vor finanziellen Schwierigkeiten, wenn der Ex-Partner stirbt und die Unterhaltszahlung ausbleibt. „In diesem Fall hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Erziehungsrente. Diese wird nicht wie eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des verstorbenen Ex-Ehepartners, sondern aus der Versicherung des überlebenden geschiedenen Ehegatten gezahlt“, so Gerret Bäßler-Vogel von der AachenMünchener.

Voraussetzungen: Die Ehe wurde nach dem 30.06.1977 geschieden und der alleinerziehende Partner ist nicht wieder verheiratet. Zudem muss er oder sie bis zum Tod des Ehepartners eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen sowie ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners erziehen, das noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Laut Statistischem Bundesamt hatte 2008 knapp die Hälfte der geschiedenen Ehepaare Kinder unter 18 Jahren. Die Zahl der von einer Scheidung ihrer Eltern betroffenen minderjährigen Kinder hat gegenüber dem Vorjahr von 145.000 auf 150.200 zugenommen. Kinder und alleinerziehender Elternteil sind auf die Unterhaltszahlungen des Ex-Partners angewiesen.