Fußballfreude ohne Ärger
Im Jahr 2006 erlebte Deutschland sein Sommermärchen. Sommer, Sonne, Siege hieß die Devise, und die meisten Menschen hierzulande feierten ausgelassen. Wer auch die Fußball-WM in Südafrika unbeschwert erleben will, sollte beim Feiern und Nacheifern vorsichtig sein.
Feiern mit Bier und gegrillten Steaks und dabei die Spiele der Fußball-WM schauen – so werden Millionen Bundesbürger im Juni und Juli die ersten Sommerwochen verbringen. Das haben sie mit den Gastgebern in Südafrika gemeinsam. Auch dort ist das Grill-Event „Braai“ und gemeinsames Mitfiebern beim Fußball Volkssport. Doch immer wieder ziehen Sportmuffel und Grillverweigerer gegen den Freizeitspaß im Freien vor Gericht. Wer Streit mit der Nachbarschaft vermeiden will, sollte bestimmte Spielregeln beachten.Rücksicht bei der Grillparty
Deutsche Gerichte entscheiden je nach Einzelfall, ob und in welchem Umfang das Grillen auf Balkon oder Terrasse und im Garten erlaubt ist. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt, dass für die Grillerlaubnis nach dem Wohnungseigentümergesetz besonders Lage und Größe des Gartens entscheidend seien sowie die Häufigkeit des Grillens und das Grillgerät (AZ: 20 W 119/06). Für Mieter gilt: Generell ist zulässig, was der Vermieter erlaubt und was die Nachbarn nicht stört. So sagt das Landgericht (LG) München, dass Nachbarn „gelegentliches Grillen“ in der Sommerzeit dulden müssten. Dagegen entschied das LG Essen, dass ein Vermieter grundsätzlich im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein Grillverbot festlegen darf (AZ: 10 S 438/01). So weit die Gesetzeslage. Auf mehr Toleranz bei Nachbarn kann der Fan hoffen, der seine Mitbewohner 48 Stunden vorher über die bevorstehende Party informiert.
Hochkonjunktur für Nachwuchs
Der fußballbegeisterte Nachwuchs tauscht bereits eifrig die Sammelbilder zur WM 2010. Aber auch aktiv eifern sie Lahm oder Schweinsteiger in diesen Wochen nach. „Beim Kicken im Garten oder auf dem Hof kann leicht die eine oder andere Fensterscheibe zu Bruch gehen. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Eltern sich hier absichern“, so Stefan Köhlbach von der AachenMünchener. Zerschießt der Bambino versehentlich die eigene Fensterscheibe, deckt eine Glasversicherung den Schaden. Fliegt der Ball aber durch Nachbars Scheibe, so ist der Streit oft vorprogrammiert. Denn Kinder unter sieben Jahren können per Gesetz nicht für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden, ebenso wenig haftet ihre Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Mit einer Familien-Privathaftpflichtversicherung können Paare oder Alleinerziehende sich selbst und ihre Kinder bei Schadenersatzforderungen absichern. Wer friedlich mit seinen Nachbarn leben will, sollte sich aber nicht nur versichern, sondern auch Rücksicht nehmen und auf südafrikanische Vuvuzela-Tröten verzichten.
Tipps fürs konfliktfreie Feiern
- Wer beim Grillen mehr Ruß, Hitze und Rauch produziert, als die Emissionsschutzgesetze von Bund und Land zulassen, und wer die Nachtruhe ohne Vorankündigung stört, riskiert ein Bußgeld.
- Achten Sie als Gastgeber darauf, dass es nicht zu laut wird und dass keine Rauchschwaden durchs Viertel ziehen. Sonst drohen Polizei und Bußgeld.
- Überprüfen Sie, ob alle Familienmitglieder durch eine Haftpflichtversicherung (gegen Schäden, die sie verursachen) und eine Unfallversicherung (gegen eigene Verletzungen) abgesichert sind.
- Achten Sie auch auf Ihre Gäste. Mieter und Eigentümer haften für Schäden, die ihre Gäste verursachen.
- Stellen Sie den Kohlegrill auf einen feuerungefährlichen Untergrund und verwenden Sie niemals Spiritus oder Benzin. Am besten benutzen Sie bei feuchtfröhlichen Partys einen Elektrogrill.

