Vorsicht bei Mietwagenunfall im Ausland

Wer mit einem im Ausland angemieteten Auto einen Unfall verursacht, bleibt unter Umständen auf hohen Kosten sitzen. „Für den Schaden am Leihwagen ist ein Kaskoschutz ohne hohe Selbstbehalte im Mietvertrag ratsam“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Noch wichtiger ist ein ausreichender Haftpflichtschutz für Personen- und Sachschäden.“

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen im Ausland liegen oft weit unter den deutschen. Betragen sie hierzulande bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden eine Million Euro, liegen sie etwa in Griechenland nur bei jeweils 750.000 Euro. Fällt der Schaden höher aus, muss der Unfallverursacher dafür geradestehen. Um dem möglichen finanziellen Ruin bei Unfällen mit Personenschaden vorzubeugen, rät Grieble zur Mallorca-Police: „Mit diesem Haftpflichtzusatzschutz für Mietwagen im europäischen Ausland stocken Versicherte ihren Schutz so auf, dass die Deckungssummen denen in Deutschland entsprechen.“ Michael Bokemüller von der AachenMünchener dazu: „Die Mallorca-Police ist oft in der Kfz-Police enthalten, sonst kann sie zusätzlich abgeschlossen werden.“