Riester - Zulagen optimieren

Seit dem 01.01.2012 gibt es neue gesetzliche Regelungen zur Riester-Förderung!

Prüfen Sie hier, ob Ihr aktueller Riester-Eigenbeitrag ausreicht, um die maximal möglichen staatlichen Zulagen zu erhalten.

Achtung: Seit dem 01.01.2012 müssen "mittelbar Zulagenberechtigte" (z. B. Hausfrauen) zwingend einen Mindestbeitrag in Höhe von 60,00 € zugunsten ihres eigenen Altersvorsorgevertrages leisten. Ansonsten entfällt die Zulagenberechtigung komplett.

Verschenken Sie keine Zulagen.

Nutzen Sie den Zulagenrechner zur Riester-Rente.

Noch ein Hinweis für Sie:

Haben Sie noch Fragen zur Riester-Förderung oder benötigen Sie Unterstützung, dann wenden Sie sich an Ihren Vermögensberater. Er ist für Sie da und wird Sie gerne beraten und Ihnen helfen, die Höhe der Eigenbeiträge anzupassen.