Reise-Versicherung
Ihr optimaler Schutz für Reisegepäck und Reiserücktrittskosten
![]() |
Reisegepäck-Versicherung – Sicheres Reisegepäck weltweit |
Ihr Reisegepäck ist optimal versichert - Versicherungsschutz besteht:
Bei aufgegebenem Gepäck
- Als Allgefahrendeckung gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen
- Bei verspäteter Auslieferung erstatten wir Ihnen notwendige Ersatzkäufe
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Raub, Diebstahl und Einbruch
- Mut- und Böswilligkeit Dritter
Keine Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schadenfällen, z. B. bei Diebstahl von nicht ständig beaufsichtigtem Reisegepäck.
Ihre Entschädigung erhalten Sie bei uns grundsätzlich zum Neuwert.
Ein besonderes PLUS:
Alleinreisen von Familienangehörigen bzw. Lebenspartner, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben sind im Jahresvertrag mitversichert.
![]() |
Reiserücktrittskosten-Versicherung |
![]() |
Sie können Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten? Dann können erhebliche vertragsbedingte Stornokosten oder sonstige Mehrkosten auf Sie zukommen. Auch ein vorzeitiger Abbruch der Reise verursacht Mehrkosten. Die AachenMünchener hilft! Denn wir erstatten die entstehenden Stornokosten und gleichen ungenutzte Reiseleistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch aus. |
Versicherte Gründe für einen Nichtantritt, eine Änderung oder einen vorzeitigen Reiseabbruch sind u. a.:
- Tod, schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Erheblicher Sachschaden an ihrem Eigentum durch Feuer, Einbruchdiebstahl usw.
- Unerwarteter Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Wiederholung einer nicht bestandenen schulischen Prüfung, Berufsschul- oder Hochschulprüfung
![]() |
Ihre Vorteile in unserer Reiseversicherung |
- Kein Selbstbehalt
- Kein erhöhter Beitrag für Schiffsreisen
- Kompletter Reise-Versicherungsschutz in einem Vertrag „Reiserücktritt und Reiseabbruch“







