Für jeden das passende Konzept
Nach einem Unfall mit verbleibender schwerer Invalidität ist mit Einbußen beim Einkommen und zusätzlichem Geldbedarf zu rechnen. Je schwerwiegender die bleibenden gesundheitlichen Folgen eines Unfalles sind, desto größer ist erfahrungsgemäß der finanzielle Aufwand - beispielsweise für:- den Erwerb einer behindertengerechten Wohnung bzw. eines derartigen Hauses
- Umbaumaßnahmen an der Wohnung/am Haus
- die Gründung einer neuen Existenz
- den Kauf eines behindertengerechten PKW
Die Kombination von Invaliditätsleistung und Unfall-Rente ermöglicht eine umfassende Absicherung im Schadenfall. Unsere Unfallversicherungs-Konzepte bieten darüber hinaus ein ganzes Paket von beitragsfreien Zusatzleistungen. Neben den herausragenden Kernleistungen haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Wahlleistungen zu vereinbaren.
Mit unseren leistungsstarken Angeboten sichern Sie den Lebensstandard Ihrer Familie. Wir zahlen, wenn Ihre Leistungskraft vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt ist. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.
Sie können aus zwei Produkten wählen:
- Individual-Schutz - flexibler Leistungsumfang
Eine Fülle von Erweiterungsmöglichkeiten ermöglicht Ihnen eine individuelle Absicherung. - UNFALL AKTIV - günstiges Leistungspaket
Unser Premium-Produkt bietet starke Leistungen in einem Paket und das zu besonders günstigen Konditionen. Die enthaltenen Leistungen können erhöht und weitere Leistungsarten hinzugewählt werden.
Zur Absicherung vor den möglichen Folgen eines Unfalls bietet der Staat seinen Bürgern Schutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Nachteil 1: Sie bietet lediglich begrenzte finanzielle Leistungen.
So erhält z. B. ein 16-Jähriger bei einem Invaliditätsgrad von 60% aus der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in den alten Bundesländern eine Rente von ca. 392 EUR. In den neuen Bundesländern sind es nur ca. 336 EUR (Stand 2009). - Nachteil 2: Sie schützt nur Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt ausschließlich bei:- Arbeitsunfällen
- direktem Hin- und Rückweg zur bzw. von der Arbeitsstelle
- Nachteil 3: Unfälle in der Freizeit sind nicht versichert.
Zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit. Trotz hohen Unfallrisikos sind Sie und Ihre Lieben im Bereich Freizeit gesetzlich überhaupt nicht abgesichert. Eine gefährliche Schutzlücke!




