FAQ - Kraftfahrtversicherung



Wie verhalte ich mich richtig beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs?

Sie können ein Fahrzeug aufgrund mündlicher Abmachungen kaufen bzw. verkaufen.

Tun Sie es aber lieber nicht!

Wählen Sie die Schriftform

Denn klare und beweisbare Abmachungen helfen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Damit Sie nicht erst einen Kaufvertrag „stricken“ müssen, haben wir einen Muster-Kraftfahrzeug-Kaufvertrag in unserem Internetauftritt hinterlegt.

Wie kann ich beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs den Wert ermitteln?

Bei der Wertermittlung Ihres gebrauchten Fahrzeugs hilft Ihnen gerne unser Ansprechpartner vor Ort weiter. Oder nutzen Sie die Schwacke-Bewertung in unserem Internetauftritt, um sich einen Überblick über den Marktwert Ihres Fahrzeugs zu verschaffen oder abschätzen zu können, wie viel Sie für Ihr Wunschfahrzeug investieren müssen.

Welche Unterlagen werden zur Zulassung benötigt?

Die folgenden Unterlagen werden zur Zulassung benötigt.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Gültiger Personalausweis (bei Vorlage des Reisepasses Meldebescheinigung nicht vergessen)

ja

ja

Versicherungsbestätigung* der AachenMünchener

ja

ja

Zulassungsbescheinigung
Teil 1

ja

ja

Zulassungsbescheinigung
Teil 2

ja

ja

Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU)

nein

ja

Vollmacht (wenn ein Beauftragter die Zulassung vornehmen soll)

ja

ja

War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbereich zugelassen, ist das Fahrzeug bei der neuen Zulassungsbehörde vorzuführen (Identitätskontrolle).

*Die für die Zulassung erforderliche Versicherungsbestätigung erhalten Sie bei Ihrem Fachmann der AachenMünchener.

Was benötige ich zum Rundumschutz meines Fahrzeugs?

Auf jeden Fall benötigen Sie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Sie stellt den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz dar und zahlt bei Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die Sie mit dem Fahrzeug verursachen.

Die Höhe des Beitrags richtet sich u.a. nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), also der Anzahl der schadenfreien Jahre.

Neben dem Fahrzeugtyp ziehen wir zusätzlich persönliche Merkmale zur Berechnung Ihres Beitrages heran. Diese individuelle Beitragsermittlung lohnt sich für Sie, denn Sie können damit einen erheblichen Teil Ihres Beitrags einsparen.

Faktoren der Beitragsermittlung

Standardfaktoren

Individuelle Faktoren

Typklasse

km-Fahrleistung

SF-Klasse

Alter des Fahrzeugs

Regionalklasse

Wer fährt?

Berufsgruppe

Garage/ Wohngebäudeversicherung
Art des Beitragsinkassos

PKW können bis Schadenfreiheitsklasse SF 25 = 30% Beitragssatz, Motorräder bis SF 10 = 30% Beitragssatz eingestuft werden.

Falls Sie bis jetzt ein Motorrad versichert hatten und nun auf einen PKW umsatteln wollen, so kann eine Anrechnung der schadenfreien Jahre auf Ihren PKW erfolgen.


Welchen Schutz bietet mir zusätzlich zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugversicherung?

Die Fahrzeugversicherung ersetzt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs entstehen.

Teilkasko

Die Teilkasko schützt vor Schäden, die entstehen durch:

  • Brand oder Explosion des Fahrzeugs
  • Diebstahl und Entwendung des Fahrzeugs oder einzelner Teile
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild
  • Bruchschäden der Verglasung
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten bei als PKW zugelassenen Fahrzeugen (mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen Selbstfahrervermietfahrzeugen)

Bei der Teilkasko können Sie eine Selbstbeteiligung von 150 € oder 500 € wählen oder gegen einen Mehrbeitrag ausschließen.

Vollkasko

Die Vollkasko beinhaltet den Leistungsumfang der Teilkasko und deckt außerdem:

  • Schäden am Fahrzeug durch Unfall (z.B. Auffahrunfall)
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (z.B. Verkratzen des Fahrzeugs mit einem Nagel)

In der Vollkasko gibt es verschiedene Selbstbeteiligungen (150 € bis 1000 €).

Auch hier kann gegen Mehrbeitrag die Selbstbeteiligung der Teilkasko ausgeschlossen werden.

Übrigens: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.

Welche Leistungen bietet die Kraftfahrtversicherung der AachenMünchener sonst noch?

Günstig für Familien:

Zweitfahrzeug-Ersteinstufung
Einstufung des Zweitfahrzeugs (auch für Kraftrad, Campingfahrzeug, Trike oder Quad) für alle Familienmitglieder sofort in die Schadenfreiheitsklasse 2 (z.B. 85% für Pkw in Haftpflicht und Vollkasko). Voraussetzung ist, dass das Erstfahrzeug bei der AachenMünchener versichert ist (es reicht auch das Vorliegen eines Zukunftsantrages) und sich mindestens in SF 2 befindet.

Einschluss der groben Fahrlässigkeit
Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen sind das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sowie die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls.

Neuwertentschädigung
Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erstzulassung Ihres Pkw in der Voll- und Teilkasko bei einem Totalschaden.

GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen
Deckung der Differenz zwischen dem Leasingrestbetrag (Buchwert) des Leasingvertrages und dem Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden (Unfall oder Totaldiebstahl) gegen Beitragszuschlag von 10% in Vollkasko für Pkw.

Umfassender Schutz bei Glasbruch
Erstattung von Leuchtmitteln inkl. Xenon und der Reinigungskosten bei Glasbruch.

Vorteil bei Glasreparatur
Keine Anrechnung der Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung.

Beitragsfrei mitversichert
Pkw-Zubehör und fest eingebautes Telefon. Mitversichert sind z.B. auch Navigationsgerät, Radio und CD-Player.

Attraktives Einsteigermodell
Schadenfreiheitsklasse 1/2 (Haftpflicht 140%, Vollkasko 115%) auch für Pkw-Fahranfänger.

Mallorca-Police
Kostenloser Zusatzhaftpflichtschutz für den vorübergehend gemieteten Pkw im europäischen Ausland.

Schutz bei Marderbiss
Schadenersatz von Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten in Teilkasko bei Pkw.

Perfekter Schutz bei Wildschaden
Schadenersatz bei Haarwild und darüber hinaus bei Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen.

Schadenfreiheitsrabatt-Garantie
Keine Kürzung des Schadenfreiheitsrabatts bei Unterbrechung der Versicherung von bis zu sieben Jahren.

Sparen mit dem KUNDENBONUS
10% Beitragsersparnis, wenn der Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner mindestens drei Verträge aus drei Sparten der Versicherungsarten Wohngebäude, Hausrat, Glas, Unfall oder Haftpflicht bei uns bestehen oder beantragt haben.

Welche Leistungen bietet die KaskoPlus?

Mobile Sicherheit: Mit unserem integrierten Schutzbrief für Pkw bei Voll- oder Teilkasko erhalten Sie deutlich mehr Leistungen als sonst üblich.

Über unser Service-Telefon können Sie unter anderem folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Pannen- und Unfallhilfe vor Ort
  • Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall
  • Übernahme von Mietwagen- bzw. Übernachtungskosten
  • Fahrzeugrücktransport

Welche Serviceleistungen bietet die Kraftfahrtversicherung der AachenMünchener?

  • ServiceCard mit allen Versicherungsdaten auf einen Blick
  • HelpCard für den Unfallbeteiligten
  • KaskoPlus: Vollkasko – und Teilkaskoversicherung mit integriertem Schutzbrief
  • Rat und Hilfe rund um die Uhr mit unserem Service – Telefon zum Nulltarif
  • Schnelle unbürokratische Schadenregulierung
  • Kompetente Beratung
  • Individuelle Beratung
  • Carglass: Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung bei Glasreparaturen
  • Grüne Versicherungskarte

Welche Leistungen bietet mir die FAHRER PLUS der AachenMünchener?

Bei selbstverschuldetem Unfall ist der Pkw-Fahrer oft nicht ausreichend versichert. Diese Versicherungslücke schließen Sie mit den starken Leistungen von FAHRER PLUS, die in unserer Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Ausgleich eines Verdienstausfalls
  • Ausgleich einer eventuellen Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung
  • Zahlung von Schmerzensgeld
  • Übernahme weiterer Folgekosten (z.B. Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
  • Übernahme der Kosten für einen Rechtsbeistand
  • Leistungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente)

Wir treten in Vorleistung und regulieren den Schaden für Sie, unabhängig von der Schuldfrage!

Was ist zu tun nach der Zulassung eines Fahrzeugs?

Für jedes neu zugelassene Fahrzeug muss ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Dafür ist der betreuende Außendienstmitarbeiter zuständig (Im Normalfall derjenige, vom dem man auch die Versicherungsbestätigungskarte erhalten hat). Der Außendienstmitarbeiter nimmt einen Antrag mit den Kunden- und Fahrzeugdaten auf und reicht diesen bei der Versicherungsgesellschaft ein. Diese stellt daraufhin eine Versicherungspolice aus und schickt sie dem Kunden zu.

Kann man einen Nachlass auf seine Kfz-Versicherung bekommen?

Ja, den so genannten Kundenbonus in Höhe von 10 % für PKW einschließlich Oldtimer, Krafträder/-roller einschließlich Mopeds, Leichtkrafträder /-roller, Trikes, Quads und Wohnmobile.

Vorraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner mindestens drei Verträge aus drei Sparten der Versicherungsarten Wohngebäude, Hausrat, Glas, Unfall oder Haftpflicht bei uns bestehen oder beantragt haben. Bei jungen Männern und Frauen unter 23 Jahren reicht es aus, wenn die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.


Was passiert wenn das Fahrzeug verkauft und / oder abgemeldet wurde?

Die Zulassungsstelle teilt der Versicherung automatisch das Datum mit, zu dem das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde. Der Versicherungsvertrag wird dann rückwirkend zu diesem Datum aufgehoben und der Kunde bekommt einen Nachtrag darüber sowie die evtl. zu viel bezahlten Beiträge erstattet. Wurde das Fahrzeug verkauft und der neue Besitzer hat versäumt das Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden, so sollte der Kaufvertrag bei der Versicherung eingereicht werden. Die Versicherung wird den Vertrag für das verkaufte Fahrzeug dann dem Erwerber gegenüber kündigen. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt 7 Jahre ab der Vertragsaufhebung in voller Höhe für den Versicherungsnehmer erhalten.


Kann ich den eigenen Schadenfreiheitsrabatt übertragen, bzw. den Schadenfreiheitsrabatt von einer anderen Person übernehmen?

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) einer anderen Person kann unter folgenden Voraussetzungen übernommen /übertragen werden:

  • Der bisherige Versicherungsnehmer muss mittels Unterschrift auf den Schadenfreiheitsrabatt verzichten.
  • Ist der bisherige Versicherungsnehmer verstorben, dürfen zwischen dem Sterbedatum und der Beantragung der SFR-Übertragung nicht mehr als 12 Monate liegen.
  • Der neue Versicherungsnehmer und der bisherige Versicherungsnehmer müssen in häuslicher Gemeinschaft leben oder es handelt sich um ein Elternteil und ein Kind.
  • Der neue Versicherungsnehmer muss das Fahrzeug des bisherigen Versicherungsnehmers regelmäßig gefahren und ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben. Dafür sind konkrete Datumsangaben erforderlich.
  • Der neue Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der Versicherung auf Verlangen eine Fotokopie des Führerscheins einzureichen.
  • Zwischen der letzten regelmäßigen Benutzung des Fahrzeugs des bisherigen Versicherungsnehmers durch den neuen Versicherungsnehmer und der Beantragung der SFR-Übertragung dürfen nicht mehr als 12 Monate liegen.
  • Für die Beantragung der SFR-Übertragung ist das Formular K248 vollständig auszufüllen.

Was passiert mit meinem Kfz-Vertrag nach einem Schadenfall?

In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung erfolgt eine Rückstufung der schadenfreien Jahre zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode (Folgejahr).

Die Höhe der Rückstufung ist in den so genannten Tarifbestimmungen geregelt. Je nach Schadenhöhe lohnt sich evtl. eine Selbstregulierung, d.h. der Schaden wird vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt um somit die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes zu umgehen. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Rückstufung.

Was bedeutet der Rabattschutz?

Wurde der Rabattschutz für den PKW abgeschlossen, so erfolgt im Schadenfall keine Rückstufung des Vertrages (maximal 3 Schäden pro Versicherungssparte für die Dauer des Rabattschutzes). Der Vertrag verbleibt im Folgejahr in der gleichen Schadenfreiheitsklasse und rückt danach bei schadenfreiem Verlauf wieder in die nächstgünstigere Schadenfreiheitsklasse auf.