FAQ - Leben



Ich möchte im Falle meines Todes meine Familie absichern. Ist die Risikolebensversicherung dafür die Richtige?

Ja, denn eine Risikolebensversicherung ist eine Absicherung, bei der grundsätzlich nur im Todesfall der versicherten Person während der Versicherungsdauer eine Leistung erfolgt. Sie dient z. B. der finanziellen Absicherung der Familie oder bei dem Erwerb von Eigentum als finanzielle Absicherung eines Darlehns. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht angespart. Mit dem Abschluss einer Risikoversicherung ist i.d.R. ein Umtauschrecht in eine Kapital bildende Versicherung verbunden.

Warum sollte ich eine Privatrente abschließen? Ich bin doch gesetzlich rentenversichert?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist als alleinige Versorgung im Alter nicht ausreichend. Schon das derzeitige Rentenniveau (Verhältnis der Rente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt) liegt bei nur ca. 70 Prozent. Im Zuge der bereits in Kraft getretenen Rentenreform von Riester wird das Niveau bis 2030 von 70 Prozent auf 64 Prozent sinken. Tatsächlich können Sie jedoch bereits heute nicht einmal mit diesen 70 Prozent rechnen, da bei der Berechnung dieses Rentenwertes von 45 Arbeitsjahren ausgegangen wird, in denen immer das statistische Durchschnittseinkommen erzielt wurde. Eine solche Erwerbsbiographie ist aber heutzutage auf Grund von längeren Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit kaum noch gegeben. Die gesetzliche Rentenversicherung kann also immer nur eine Grundsicherung schaffen, die für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards oder für die Erfüllung besonderer Wünsche im Alter auf gar keinen Fall ausreicht.

Wer ist der Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung?

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit und die Landesversicherungsanstalt. Jeder Arbeitnehmer zahlt einen Beitragssatz vom Brutto-Einkommen für die gesetzliche Altersrente und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Was ist der Unterschied zwischen einer konventionellen und einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung?

Kunden können mit fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen von den Chancen der Kapitalmärkte, insbesondere den Aktienmärkten, profitieren, tragen aber auch ein entsprechend größeres Risiko bezüglich der Entwicklung ihres Guthabens.

Bei einer konventionellen Lebens- oder Rentenversicherung werden die Beiträge nur in festverzinslichen Anlagen mit geringem Risiko investiert die gegebenenfalls eine geringere Rendite als die fondsgebundenen Produkte aufweisen. Dafür sind bei konventionellen Produkten die im Vertrag garantieren Leistungen höher. So beträgt zurzeit der vom Gesetzgeber vorgeschriebene garantierte Rechnungszins 2,25 % (Stand: 2009).

Die AachenMünchener bietet auch die Möglichkeit, diese zwei Anlagen in einem Vertrag zu mischen. Mit einer konventionellen Versicherung mit fondsgebundener Überschussbeteiligung wählen Sie eine Vertragsform, bei der ihre Beiträge konventionell angelegt werden. Eventuell erwirtschaftete Überschüsse werden in Fonds angelegt und können somit von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren.

In einer weitere Variante dieser "Mischformen" werden auch die Beiträge des Kunden teilweise in Fonds und teilweise konventionell aufgelegt. Diese Anlageform wird im Fachjargon "Hybridprodukte" genannt. Das Verhältnis der Aufteilung wird kalkulatorisch so ermittelt, dass ein bestimmtes Anlageziel der Gesamtanlage erreicht wird, z.b. der Erhalt der eingezalten Beiträge als Mindestleistung. Hierdurch soll dem Kunden die Möglichkeit einer maximalen Fondsanlage bei einer gleichzeitigen Sicherheit eröffnet werden. In einer speziellen Variante dieser Produkte, den sogenannten "dynamischen Hybridprodukten" wird das Verhältnis zwischen fondsgebundener und konventioneller Anlage auch während der Laufzeit - abhängig von der jeweiligen Wertentwicklung und der Restlaufzeit des Versicherungsvertrags - aktiv stetig neu bestimmt. Hierdurch wird - bei gleicher Sicherheit - die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen der Fondsanlage zu profitieren, nochmals maximiert.

Diese Anlagestrategie bietet die AachenMünchener im Rahmen ihrer "Strategie No. 1 - Produkte" in den verschiedenen Varianten der Rentenversicherung (Basisrente, Riester-Rente, private Rente und Direktversicherung) an.

Kann ich mich für eine fondsgebundene Lebensversicherung entscheiden und mich trotzdem vor Kursverlusten sichern?

Ja.

Grundsätzlich kann es bei fondsgebundenen Versicherungen dazu kommen, dass, bei schlecher Entwicklung der gewählten Fonds, die Rückkaufswerte oder Ablaufleistungen die Summe der eingezahlten Beiträge nicht erreichen. Verhindert werden kann dies durch die Wahl entsprechend konstruierter "Hybridprodukte". Diese bietet die AachenMünchener im Rahmen der "Strategie No. 1 - Produkte" an. Zu Details können Sie sich in der vorhergehenden Frage informieren.

Alternativ kann im Rahmen der rein fondsgebundenen Versicherungen durch die Einbeziehung so genannter "Garantiefonds" das Risiko von Kursverlusten vermindert werden.

Was ist der Unterschied zwischen der Basisrente und der Riester-Versicherung? Und wodurch unterscheidet sich hiervon die "reine" private Rentenversicherung?

Der Staat fördert Riester-Sparer mit Zulagen und Steuervorteilen. Für Sparer der Basisrente (auch "Rürup-Rente" genannt) gibt es zwar keine Zulagen, aber deutlich höhere Steuervorteile in der Aufschubzeit. Im Gegensatz zur Riester-Rente können die Basisrente auch Selbstständige nutzen. Die Riester-Rente können Selbstständige nur nutzen, wenn sie mit einem Förderberechtigten verheiratet sind.

Zur so genannten "Private Rente" zählen Rentenversicherungen, die nicht von den zwei oben genannten staatlichen Förderungen profitieren. Stattdessen können Kunden aber hier ggf. von erheblichen Steuererleichtungen bei der Auszahlung profitieren. Zudem bieten solche Verträge - aus steuerlicher Sicht spricht man auch von "Rentenversicherungen der 3. Schicht" - oftmals mehr Flexibilität als die Basis- oder die Riester-Rente. Die AachenMünchener bietet solche privaten Rentenversicherungen im Rahmen der WUNSCHPOLICEN-Familie.

Was bedeutet Kapitalertragssteuer? / Was bedeutet für mich konkret die Besteuerung der Lebensversicherung ?

Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, werden i.d.R. steuerfrei ausgezahlt, sofern der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatte und mindestens 5 Jahre regelmäßige Beitragszahlung vereinbart waren.

Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen der so genannten "3. Schicht" (siehe obenstehende Frage), die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, werden wie folgt behandelt: Die Erträge der Lebensversicherung, d.h. die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen, wird zu 50 % versteuert, wenn die Lebensversicherung eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Versicherung nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig wird („Hälftigkeitsbesteuerung“). In anderen Fällen werden die Erträge zu 100 % versteuert.

Lebenslange Rentenleistungen aus einer solchen privaten Rentenversicherung werden unabhängig vom Versicherungsbeginn des Vertrages mit dem so genannten „Ertragsanteil“ besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom vollendeten Lebensjahr der versicherten Person bei Rentenbeginn ab. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren sind zum Beispiel 18 % der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Anderes gilt für die so genannte „Riester-Rente“ und die Rentenversicherungen der Basisversorgung (so genannte „Rürup-Rente“). Die Rentenleistungen aus diesen Verträgen fließen voll in das zu versteuernde Einkommen ein, da die Beiträge zu diesen Versicherungen während der Ansparphase steuerlich gefördert werden.


Die Besteuerung von Lebensversicherungen wurde durch das Alterseinkünftegesetz verändert. Macht einen Lebens- oder Rentenversicherung jetzt überhaupt noch Sinn?

Ja. Fakt ist, dass die Altersvorsorge immer mehr in privater Hand liegt. Die Lebensversicherung und auch die Rentenversicherung sind wichtige Instrumente um sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, damit es später zu keinen Versorgungslücken kommt. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und daher nach wie vor verschiedene steuerliche Sonderbehandlungen für Altersvorsorgeverträge wie zum Beispiel die günstige Ertragsanteilbesteuerung oder die Hälftigkeitsbesteuerung vorgesehen. (siehe „Was bedeutet für mich konkret die Besteuerung der Lebensversicherung ?“)

Im Vergleich zu anderen Anlageformen bietet die Kapitallebensversicherung sichere garantierte Leistungen, die Ihnen Ihre Planungssicherheit deutlich erhöht. Welche Lebens- oder Rentenvesicherung für Sie in Frage kommt sollten Sie nach einem Beratungsgespräch entscheiden.

Meinen Freistellungsauftrag habe ich leider noch in meinen Händen. Der Scheck kam heute. Wie kann ich nun die Kapitalertragssteuer geltend machen?

Es werden Bescheinigungen zu abgeführten Kapitalertragssteuer für den Versicherungsnehmer vom Versicherer erstellt. Die Kapitalertragssteuer kann als Aufwendung in der Lohn – bzw. Einkommenssteuererklärung angegeben und so geltend gemacht werden.

Muss ich die Auszahlung einer Lebensversicherung (nach 12-jähriger Laufzeit) beim Finanzamt angeben?

Bei Abschluss einer Lebensversicherung vor dem 1.1.2005 bei einer 12 jährigen Laufzeit und einer mindestens 5-jährigen Beitragszahlungsdauer müssen keine Steuern gezahlt werden! Erst ab Abschluss einer Lebensversicherung ab dem 1.1.2005 sind Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei! Bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr werden die Erträge hälftig versteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, erfragen Sie bitte individuell bei Ihrem Versicherer.

Was ist der Unterschied zwischen garantierter Versicherungssumme und Ablaufleistung?

Die garantierte Versicherungssumme ist Ihnen als Leistung für den Todesfall oder für das Erleben des Ablaufs fest zugesagt. Diese Zusage gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und ist deshalb von dem Versicherer sehr vorsichtig kalkuliert.

Entwickeln sich die zu Grunde liegenden Größen (z.B. die Zinsen) besser als für die Berechnung der garantierten Leistungen angenommen, entstehen Überschüsse, an denen Sie beteiligt werden. Die zu erwartende Ablaufleistung setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und der hochgerechneten Überschussbeteiligung, auf Basis der jeweils deklarierten Sätze, zusammen. Die Ablaufleistung ist daher nicht garantiert. Die AachenMünchener informiert ihre Kunden jährlich über die Entwicklung seines Vertragsguthabens.

Was bedeutet Rentengarantiezeit?

Die Rentengarantiezeit ist der Zeitraum ab Rentenbeginn, für den die vereinbarte Rente, unabhängig vom Fortleben der versicherten Person, an den Bezugsberechtigten auf jeden Fall gezahlt wird. Sie wird oftmals auch "Mindestlaufzeit der Rente" genannt. Rentenversicherungen der AachenMünchener sehen in der Regel die Möglichkeit vor, die Rentengarantiezeit bei Vertragsabschluss flexibel zu wählen, soweit dies steuerlich zulässig ist.

Kann ich meine Versicherung z. B. bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternteit beitragsfrei stellen?

Bei Arbeitslosigkeit, bei einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Umschulung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM), bei Kurzarbeit, während des Wehr- und Zivildienstes sowie während der Elternzeit kann bei vielen Verträgen der AachenMünchener unter bestimmten Voraussetzungen die Beitragszahlung für eine befristete Zeit zinslos ausgesetzt werden. Während dieser Zeit genießen Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz.

Sprechen Sie hierzu unbedingt Ihren Berater an oder setzen Sie sich mit der vertragsbetreuenden Stelle in Verbindung.

Ich kann im Moment die Beiträge zu meiner Lebens-/Rentenversicherung nicht aufbringen, möchte meine Versicherung aber nicht kündigen. Welche Möglichkeiten habe ich anstatt?

Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, gibt es für Sie noch mehrere Möglichkeiten, den Vertrag zu "retten":

  • Änderung der Zahlungsweise
  • Wegfall des Dynamikplans
  • Beginn- und Ablaufverlegung, wenn die Überbrückung nur eine kurze Zeit bedarf
  • Kündigung von Zusatzversicherungen
  • Verrechnung der Beiträge mit Überschüssen
  • Umtausch einer kapitalbildenden Versicherung in eine Risikolebensversicherung
  • Herabsetzung des Vertrages (Teilkündigung)
  • Terminverschiebung
  • Beitragsstundung (Voll- oder Teilstundung)
  • Beitragsfreistellung
Diese Möglichkeiten sind jedoch bei den verschiedenen Vertragsarten unterschiedlich. Sprechen Sie hierzu unbedingt Ihren Berater an oder setzen Sie sich mit der vertragsbetreuenden Stelle in Verbindung.

Ich möchte aus meiner Lebensversicherung eine vorzeitige Auszahlung / Teilauszahlung geltend machen bzw. ein Policendarlehen in Anspruch nehmen. Was können Sie mir anbieten?

Je nach Tarif der Versicherung kann eine Vorauszahlung zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe bzw. Möglichkeit der Vorauszahlung muss von dem Versicherungsunternehmen geprüft werden. Ein Angebot bzw. Antrag kann telefonisch bei Ihrem Berater oder bei der vertragsbetreuenden Stelle beantragt werden.

Welche Kosten fallen für ein Policendarlehen an?

Policendarlehen zu kapitalbildenden oder fondsgebundenen Versicherungen sind zinspflichtig. Der Zinssatz ist beim Versicherer zu erfragen.


Ich möchte die Bezugsberechtigung für den Todesfall ändern. Was ist zu tun?

Für die Änderung der bezugsberechtigten Person/en benötigen wir eine schriftliche Mitteilung, mit Namen und Geburtsdatum der neuen bezugsberechtigten Person/en.


Warum ist mein Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge?

Je nach Art der Versicherung entstehen Kosten. Neben den eventuellen Risikokosten (bei Vereinbarung einer Todesfall-Leistung) kommen noch Kosten für die Verwaltung des Vertrages sowie für den Abschluss hinzu. Diese Kosten werden dem Vertrag direkt in Rechnung gestellt, d.h. von Ihren Beiträgen abgezogen.

Die hieraus resultierende Kostenbelastung ist gerade zu Beginn am größten und nimmt mit zunehmender Laufzeit immer weiter ab. Da gerade in den ersten Monaten und Jahren der Versicherungslaufzeit aber auch der Wertzuwachs durch die Verzinsung noch relativ gering ist, entstehen in dieser Zeit Rückkaufswerte, die niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge sind.

Weiterhin kann es - auch in späteren Jahren - bei fondsgebundenen Versicherungen und einer entsprechend schlechten Wertentwicklung der Fonds dazu kommen, dass die Rückkaufswerte nicht die Summe der eingezahlten Beiträge erreichen. Dieses Risiko kann durch die Wahl der "Strategie No. 1 - Produkte" der AachenMünchener ausgeschlossen oder durch die Wahl von Garantiefonds verringert werden.


Ich habe meine Lebensversicherung gekündigt. Wann bekomme ich mein Geld?

Der Rückkaufswert zu kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherungen werden zum Ersten des Kündigungsmonats ausgezahlt.

Der Rückkaufswert zu fondsgebundenen Lebens – bzw. Rentenversicherungen werden nach Erhalt der aktuellen Kurswerte bearbeitet und ausgezahlt. Die Auszahlung findet innerhalb der ersten Woche des Kündigungsmonats statt.


Warum bekomme ich meinen Rückkaufswert erst am .... ?

Die Auszahlung des Rückkaufwertes richtet sich nach dem bedingungsgemäßen Kündigungstermin.

Die Originalpolice liegt nicht mehr vor. Was kann ich tun?

Durch den Versicherer kann eine Verlusterklärung zu dem betreffenden Vertrag erstellt werden.

Diese Verlusterklärung muss vom Versicherungsnehmer ausgefüllt und unterschrieben an das Versicherungsunternehmen per Fax oder Post zurück gesandt werden. Die Verlusterklärung ersetzt die Originalpolice.

Wer bekommt das Geld, wenn ich sterbe?

Beim Abschluss einer privaten Lebens-, Risikolebens- oder Rentenversicherung haben Sie in der Regel bei Antragstellung die Möglichkeit, ein Bezugsrecht sowohl für den Todesfall als auch für den Ablauf Ihrer Versicherung festzulegen. Dieses Bezugsrecht regelt, wer die Versicherungsleistung bekommt. Eine Änderung des Bezugsrechtes ist meist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich, sofern kein unwiderrufliches Bezugsrecht ausgesprochen wurde. Haben Sie keinen Bezugsberechtigten angegeben, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge.

Insbesondere nach einer Heirat/Scheidung/Trennung sollte das verfügte Bezugsrecht geprüft und ggfs. neu verfügt werden.

Bei einer Rentenversicherung mit einer Hinterbliebenenabsicherung erhält die mitversicherte Person eine lebenslange Rentenleistung.

Die versicherte Person ist verstorben. Was muss eingereicht werden?

Wir benötigen den Originalversicherungsschein, die Sterbeurkunde und die aktuellen Bankdaten der bezugsberechtigten Person für die Abrechnung bzw. Auszahlung der Versicherungsleistung.

Bei Abschluss des Vertrages benennt der Versicherungsnehmer die für den Todesfall berechtigte Person.