FAQ - Sachversicherung
- Was bedeutet in der Privathaftpflicht eigentlich Ausfalldeckung?
- Wie wird Hausrat definiert und was gehört zum Gebäude?
- Besteht die Möglichkeit monatlich statt vierteljährlich zu bezahlen?
- Was muss ich als Versicherungsnehmer bei einem Umzug der AachenMünchener mitteilen?
- Was geschieht mit meinem Versicherungsschutz während meines Umzugs?
- Der Versicherungsnehmer ist verstorben. Was ist bei der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zu beachten?
- Besteht eine Meldepflicht, wenn ein Gerüst am Haus aufgebaut wird?
- Versichert die AachenMünchener auch gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde)?
- Sind Stereoanlagen automatisch mitversichert?
- Was muss ich als Versicherungsnehmer beachten, wenn ich auswandere?
- Kann die Privathaftpflichtversicherung eines zum Pflegefall gewordenen Elternteils aufgehoben werden?
- Sind Zeckenbisse über die Unfallversicherung versichert?
- Ich habe ein Haus erworben. Ist eine Haus- und Grundbesitzer-haftpflichtversicherung erforderlich?
Was bedeutet in der Privathaftpflicht eigentlich Ausfalldeckung?
Im Rahmen der Ausfalldeckung sind eigene, nicht realisierbare Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen versichert. Die eigenen Schadenersatzansprüche gelten als nicht realisierbar, wenn der durch ein rechtskräftiges Urteil (oder einen gleichwertigen Titel) festgestellte Schadenersatzanspruch auch durch den Gerichtsvollzieher ganz oder teilweise nicht eingefordert werden kann.
Zum Beispiel:
Es besteht für den Verursacher eines Schadens weder eine Privathaftpflichtversicherung noch ist für den Ausgleich der Schadenersatzansprüche eigenes Vermögen vorhanden.
Grundlage ist der Privathaftpflichtvertrag des Versicherungsnehmers bei der AachenMünchener.
Der Versicherungsschutz wird für ausgefallene Forderungen von mindestens 2.500,00 EUR geboten. Wird dieser Betrag überschritten, erfolgt die Leistung ab dem 1 EUR. Der Betrag von 2.500,00 EUR ist daher kein Selbstbehalt, sondern der Schwellenwert für die Leistungspflicht des Versicherers.
Wie wird Hausrat definiert und was gehört zum Gebäude?
Hausrat:
In der Hausratversicherung sind die folgenden Sachen, die im Haushalt
=> als Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder),
=> zum Gebrauch (z. B. Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte) und
=> zum Verbrauch (z.B. Nahrungs- und Genussmittel)
genutzt werden sowie Bargeld versichert.
Gebäude:
In der Wohngebäudeversicherung ist neben dem Gebäude und seinen Gebäudebestandteile auch Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient versichert, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist.
Beispiele für Gebäudebestandteile:
Türen, Fenster, Decken- und Wandvertäfelung, Tapeten, Einbaumöbel, Heizungsanlagen, A nlagen der Warmwasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, Sonnenanlagen, Sonnenkollektoren.
Zum Zubehör gehören zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehantennen, Einbruchmeldeanlagen und Markisen.
Besteht die Möglichkeit monatlich statt vierteljährlich zu bezahlen?
Ja – Voraussetzung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Was muss ich als Versicherungsnehmer bei einem Umzug der AachenMünchener mitteilen?
Neben der neuen Anschrift benötigen wir zur evtl. vorhandenen Hausrat- und/oder Glasversicherung die neue Wohnfläche und die gewünschte Versicherungssumme.
Was geschieht mit meinem Versicherungsschutz während meines Umzugs?
Die Hausrat- und Glasversicherung geht auf Ihre neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Der Versicherungsnehmer ist verstorben. Was ist bei der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zu beachten?
Wir benötigen eine schriftliche Mitteilung mit Anschrift der Erben.
Die Hausratversicherung endet 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht spätestens zu dieser Zeit ein Erbe die Wohnung in derselben Weise wie der bisherige Versicherungsnehmer nutzt.
Die Privathaftpflichtversicherung geht automatisch auf den mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartner über und zwar bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wird der Folgebeitrag eingelöst, wird der Ehegatte oder mitversicherte Lebenspartner Versicherungsnehmer. Wird der Beitrag nicht eingelöst, erlischt der Vertrag zur Fälligkeit.
Besteht eine Meldepflicht, wenn ein Gerüst am Haus aufgebaut wird?
Ja, da es sich hierbei um eine Gefahrerhöhung handelt und diese dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen ist.
Versichert die AachenMünchener auch gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde)?
Nein – gefährliche Hunde werden generell nicht versichert!
Sind Stereoanlagen automatisch mitversichert?
siehe „ Wie wird Hausrat definiert und was gehört zum Gebäude? “
Da Stereoanlagen dem Haushalt zum Gebrauch dienen, sind diese auch ohne besondere Vereinbarung mitversichert.
Was muss ich als Versicherungsnehmer beachten, wenn ich auswandere?
Die Hausrat- und Haftpflichtversicherung endet zum Abmeldetag. Daher benötigen wir eine Kopie der Abmeldebescheinigung.
Kann die Privathaftpflichtversicherung eines zum Pflegefall gewordenen Elternteils aufgehoben werden?
Diese Anfrage ist schriftlich einzureichen. Wir werden dann prüfen, ob der Vertrag aufgehoben werden kann.
Hinweis: Bei betreutem Wohnen kann die Vertragsfortführung sinnvoll sein, da die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer abwehrt (passiver Rechtsschutz). Ansonsten muss geklärt werden, ob ggf. Versicherungsschutz über das Heim besteht.
Sind Zeckenbisse über die Unfallversicherung versichert?
Ja, eine Invalidität aufgrund einer Infektion mit der Lyme-Borreliose oder einer Hirnhautentzündung (FSME) durch einen Zickenbiss ist im Rahmen unserer aktuellen Unfallversicherung versichert.
Es bleiben jedoch andere Infektionen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, bei denen die Krankheitserreger durch geringfügige Hautverletzungen, wie z.B. bei einem Insektenstich/Zeckenbiss, in den Körper gelangen.
Ich habe ein Haus erworben. Ist eine Haus- und Grundbesitzer-haftpflichtversicherung erforderlich?
Falls Sie sich ein Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft haben, welches Sie selber bewohnen, ist das Haus- und Grundbesitzerrisiko über Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert.


