Alterseinkünftegesetz
Was bringt uns das Alterseinkünftegesetz?
Zum 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in wesentlichen Teilen in Kraft getreten.Auslöser für das AltEinkG war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, mit dem die ungleiche steuerrechtliche Behandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Ertragsanteilbesteuerung) und Beamtenpensionen (nachgelagerte Besteuerung) als verfassungswidrig beurteilt wurde. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 01.01.2005 eine Gleichbehandlung herzustellen. Ansonsten hätten Beamtenpensionen nicht mehr besteuert werden dürfen.
Das Gesetz kann in drei Kernpunkte unterteilt werden:
- Die Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
- Vereinfachungen der Regelungen zur privaten kapitalgedeckten
Altersvorsorge ("Riester-Rente") - Änderungen zur betrieblichen Altersversorgung


