Riester - Zulagen optimieren
Seit dem 01.01.2012 gibt es neue gesetzliche Regelungen zur Riester-Förderung!
Prüfen Sie hier, ob Ihr aktueller Riester-Eigenbeitrag ausreicht, um die maximal möglichen staatlichen Zulagen zu erhalten.Achtung: Seit dem 01.01.2012 müssen "mittelbar Zulagenberechtigte" (z. B. Hausfrauen) zwingend einen Mindestbeitrag in Höhe von 60,00 € zugunsten ihres eigenen Altersvorsorgevertrages leisten. Ansonsten entfällt die Zulagenberechtigung komplett.
Verschenken Sie keine Zulagen.
Nutzen Sie den Zulagenrechner zur Riester-Rente.
Noch ein Hinweis für Sie:
Haben Sie noch Fragen zur Riester-Förderung oder benötigen Sie Unterstützung, dann wenden Sie sich an Ihren Vermögensberater. Er ist für Sie da und wird Sie gerne beraten und Ihnen helfen, die Höhe der Eigenbeiträge anzupassen.


