ECOline: Produkte für Beamtenanwärter*
Erstattet werden mit dem tariflichen Erstattungsprozentsatz:
bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, Sehhilfen vgl. Zusatzleistungen), sowie Hebammenleistungen; keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen;
bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer), belegärztliche Leistungen, Leistungen einer Beleghebamme und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km; keine Erstattung für stationäre Wahlleistungen;
bei zahnärztlicher Heilbehandlung Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie Kieferorthopädie;
Zusatzleistungen: Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Zahnkronen und Inlays, summenmäßige Begrenzung), Sehhilfen (summenmäßige Begrenzung), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung);
bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung, Transport zum/vom Krankenhaus sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ - Höchstsätzen.
Fortführung: Nach Beendigung des Tarifs KBEA wird die Versicherung nach Tarif KBE fortgeführt.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- bzw. Muster- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
*sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige.
Der Tarif kann nicht von Beihilfeberechtigten des Bundeslandes Hessen abgeschlossen werden.
bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, Sehhilfen vgl. Zusatzleistungen), sowie Hebammenleistungen; keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen;
bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer), belegärztliche Leistungen, Leistungen einer Beleghebamme und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km; keine Erstattung für stationäre Wahlleistungen;
bei zahnärztlicher Heilbehandlung Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie Kieferorthopädie;
Zusatzleistungen: Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Zahnkronen und Inlays, summenmäßige Begrenzung), Sehhilfen (summenmäßige Begrenzung), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung);
bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung, Transport zum/vom Krankenhaus sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ - Höchstsätzen.
Fortführung: Nach Beendigung des Tarifs KBEA wird die Versicherung nach Tarif KBE fortgeführt.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- bzw. Muster- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
*sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige.
Der Tarif kann nicht von Beihilfeberechtigten des Bundeslandes Hessen abgeschlossen werden.



