FIRSTline: Produkte für Beamte*

Erstattet werden mit dem tariflichen Erstattungsprozentsatz:

bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle, vgl. Zusatzleistungen), Hebammen- und Heilpraktikerleistungen;

bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;

Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Zahnkronen) und Kieferorthopädie;

Zusatzleistungen (Ausnahme Bremen): Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:

Aufwendungen für Brillenfassungen (summenmäßige Begrenzung), Heilpraktikerleistungen, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, zahnprophylaktische Leistungen sowie Material- und Laborkosten bei Zahnersatz und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung);

bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);

Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ-Höchstsätzen, im stationären Bereich bei wirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus.

Garantierte Beitragsentlastung im Alter besteht bei zusätzlicher Vereinbarung einer Beitragsentlastungskomponente EBE63.

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- bzw. Muster- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

*sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige.