FIRSTline: Produkte für Beamtenanwärter*
Erstattet werden mit dem tariflichen Erstattungsprozentsatz:
bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle, vgl. Zusatzleistungen), Hebammenleistungen und Heilpraktikerleistungen;
bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;
Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Zahnkronen, summenmäßige Begrenzung) und Kieferorthopädie;
Zusatzleistungen (Ausnahme Bremen): Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Brillenfassungen (summenmäßige Begrenzung), Heilpraktikerleistungen, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, zahnprophylaktische Leistungen sowie Material- und Laborkosten (summenmäßige Begrenzung);
bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ-Höchstsätzen, im stationären Bereich bei rechtswirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- bzw. Muster- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
*sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige.
bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle, vgl. Zusatzleistungen), Hebammenleistungen und Heilpraktikerleistungen;
bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;
Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Zahnkronen, summenmäßige Begrenzung) und Kieferorthopädie;
Zusatzleistungen (Ausnahme Bremen): Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Brillenfassungen (summenmäßige Begrenzung), Heilpraktikerleistungen, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, zahnprophylaktische Leistungen sowie Material- und Laborkosten (summenmäßige Begrenzung);
bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ-Höchstsätzen, im stationären Bereich bei rechtswirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- bzw. Muster- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
*sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige.



