PLUSline: Tarif KJL

Erstattet werden:

Ambulante Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für ärztliche Leistungen (außer Psychotherapie), Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung). 80 Prozent der Aufwendungen für Psychotherapie (Sitzungsanzahl begrenzt), Hebammenleistungen, Heilpraktikerleistungen (summenmäßig begrenzt), Heilmittel.

Stationäre Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, Leistungen durch den Chefarzt oder Belegarzt, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km; Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Zweibettzimmer oder/und gesondert berechnete ärztliche Leistungen

Zahnärztliche Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe; 60 Prozent (80 Prozent bei Unfall) der Aufwendungen für Zahnersatz, (einschließlich Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung für zahnärztliche Behandlung).

Weitere Leistungen
100 Prozent der Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).

Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ- Höchstsätzen. Möglichkeiten der Selbstbeteiligung (für alle Bereiche): 0 Euro (Tarif KJL 0), 500 Euro p.a. (Tarif KJL500).

Hinweis:Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.