Rechtsschutz für Selbständige
Baustein A (Arbeitgeber)
Vom Angestellten angeschmiert?
Je teurer der Arbeitnehmer desto teurer der Rechtsstreit - die Gebühren bemessen sich am Streitwert (ein Vierteljahresgehalt). Die Kosten eines arbeitsrechtlichen Streites müssen bis zur ersten Instanz selbst getragen werden - auch wenn man gewinnt.
Im Baustein Arbeitgeber-RS sind folgende Leistungsarten enthalten:
- Schadenersatz-RS: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z.B. Verdienstausfall
- Arbeits-RS* für den Versicherungsnehmer: z.B. wegen Kündigung eines Mitarbeiters
- Steuer-RS*: z.B. Streitigkeiten mit der berufsgenossenschaft
- Sozial-RS*:z.B. bei Strietigkeiten mit der Berufsgenossenschaft.
- Disziplinar- und Standes-RS: z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht
- Straf-RS: z.B. zur Verteidigung wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung
- Ordungswidrigkeiten-RS: z.B. wegen Lärmbelästigung
- Daten-RS*: z.B. für die Auskunft,Berichtigung oder Sperrung von Daten
- Antidiskriminierungs-RS*: für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen eines abgelehnten Bewerbers, der sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruft.
* 3 Monate Wartezeit
Versicherte Personen:
- Versicherungsnehmer im beruflichen Bereich
- Arbeitnehmer bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer



