Rechtsschutz für Selbständige

Baustein A (Arbeitgeber)

Vom Angestellten angeschmiert?


Je teurer der Arbeitnehmer desto teurer der Rechtsstreit - die Gebühren bemessen sich am Streitwert (ein Vierteljahresgehalt). Die Kosten eines arbeitsrechtlichen Streites müssen bis zur ersten Instanz selbst getragen werden - auch wenn man gewinnt.



Im Baustein Arbeitgeber-RS sind folgende Leistungsarten enthalten:

  • Schadenersatz-RS: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z.B. Verdienstausfall
  • Arbeits-RS* für den Versicherungsnehmer: z.B. wegen Kündigung eines Mitarbeiters
  • Steuer-RS*: z.B. Streitigkeiten mit der berufsgenossenschaft
  • Sozial-RS*:z.B. bei Strietigkeiten mit der Berufsgenossenschaft.
  • Disziplinar- und Standes-RS: z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht
  • Straf-RS: z.B. zur Verteidigung wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung
  • Ordungswidrigkeiten-RS: z.B. wegen Lärmbelästigung
  • Daten-RS*: z.B. für die Auskunft,Berichtigung oder Sperrung von Daten
  • Antidiskriminierungs-RS*: für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen eines abgelehnten Bewerbers, der sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruft.

* 3 Monate Wartezeit


Versicherte Personen:

  • Versicherungsnehmer im beruflichen Bereich
  • Arbeitnehmer bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer