Leistungsbeispiel Frankreich
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Bretagne wird die mitfahrende Tochter unseres Versicherungsnehmers verletzt. Sie wird zur stationären Behandlung in ein 50 km vom Urlaubsort entferntes Krankenhaus eingeliefert. Um seine Tochter dort besuchen zu können, mietet der Versicherungsnehmer für die Dauer der Reparatur seines Fahrzeuges einen Ersatzwagen.Der französische Versicherer weigert sich zu Recht*, die Mietwagenkosten von rund 250 EUR zu übernehmen.
Die AUSLANDSSCHADEN PLUS Versicherung übernimmt die Mietwagenkosten grundsätzlich in voller Höhe!
* Nach französischem Recht werden Mietwagenkosten nur dann erstattet, wenn die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges berufsbedingt erforderlich ist. Aber auch in solch einem Fall werden Abzüge zwischen 25% und 30% wegen ersparter Eigenkosten vorgenommen.

