Leistungsbeispiel Griechenland
Der Versicherungsnehmer und seine Ehefrau werden mit ihrem Pkw in Griechenland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die dabei erlittenen schweren Verletzungen führen für beide zu einer andauernden Berufsunfähigkeit.Bei der griechischen Versicherungsgesellschaft werden Ansprüche auf Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend gemacht. Der Versicherer erklärt, dass das dort versicherte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt lediglich mit dem griechischen Mindestversicherungssummen von 469.000 EUR für Personenschäden versichert gewesen sei. Darüber hinausgehende Ansprüche werden daher zurückgewiesen.
Die AUSLANDSSCHADEN PLUS Versicherung übernimmt in diesem Fall die über die griechischen Versicherungssumme hinausgehende Entschädigung bis zur Höhe der bei der AachenMünchener abgeschlossenen Deckungssumme zur Kfz-Haftpflichtversicherung!

