AUTOS MÜSSEN WINTERFEST SEIN Fahrer für Bereifung zuständig Seit Dezember 2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) bei winterlichen Straßenverhältnissen Matsch- und Schneereifen (M+S) vor. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, ist der Mehrheit der Bundesbürger jedoch unklar. So meinen 46 Prozent, dass Fahrer, die trotz Winterreifenpflicht mit Sommerreifen fahren und in einen Unfall verwickelt werden, ihren Versicherungsschutz komplett verlieren. „Doch Schäden des Unfallopfers werden trotzdem von der Kfz-Haftpflicht übernommen“, sagt Stefan Köhlbach von der AachenMünchener. Aber: „Hätte der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen völlig ungeeignet sind, kann die Versicherungsleistung für eigene Schäden des Verursachers gekürzt werden.“ Dies gilt im Übrigen auch für mangelhafte Bereifung am Auto des Unfallopfers, denn sie verursacht eine erhöhte Betriebsgefahr. Falsche Reifen – gekürzter Schadenersatz. Autovermieter vertraten früher meist den Standpunkt, über die Frage „Winterreifen, ja oder nein?“ solle der Mieter entscheiden. Wenn der Mieter Winterreifen wünschte, verlangten sie für diese einen Extra- Obolus. Inzwischen ist die Rechtslage klarer. Laut StVO wird der Fahrer – nicht der Halter – eines Fahrzeugs verpflichtet, für eine wettergerechte Bereifung zu sorgen. Daher sagen einige Gerichte, Autovermieter müssen ihre Mieter informieren, wenn ihre Fahrzeuge keine Winterbereifung haben. Einige Gerichte und der ADAC gehen noch weiter: Für sie hat der Vermieter eindeutig die Pflicht, Fahrzeuge im Winter generell mit Winterreifen auszustatten. Ist dies nicht der Fall, kann der Mieter das Auto ablehnen. Einige Vermieter haben darauf reagiert und bieten inzwischen Fahrzeuge mit Winterreifen ohne Aufpreis an.