FUN- UND TRENDSPORT Vielfalt auf der Piste Neben Skiern und Snowboards gibt es inzwischen viele andere Geräte, mit denen Wintersportfreunde die schneebedeckten Hügel und Hänge herunterrasen können: Airboards, Snowbikes, Snowtubes und Skifoxes sind die neuen Trends. Allerdings deckt nicht jede Versicherungspolice den Spaß ab. Alljährlich fahren viele Menschen im Winterurlaub in den Schnee. Wem Skier und Snowboards auf Dauer zu langweilig werden, der kann sich auch in dieser Saison wieder an vielen neuen Trend- und Funsportarten versuchen: Das Airboard etwa ist ein hypermodernes Luftkissen, auf dem es bäuchlings die Piste hinuntergeht. Ebenfalls mit Luft gefüllt ist der Snowtube, ein Riesenreifen, in dem die Wintersportler einzeln oder zu mehreren zu Tale rodeln. Das schnittige Snowbike ist vom Prinzip ein Fahrrad mit Kufen inklusive Bremse und Steuer, der wendige Skifox ähnelt dagegen einem Melkschemel. Dabei hat der Wintersportler Mini-Ski unter den Schuhen, so dass er Stabilität bekommt. Ausleihen und ausprobieren können experimentierfreudige Wintersportfans die vielfältigen Geräte in den New Technology Centern (NTC), die es in vielen Skigebieten gibt. Bevor es in den Schnee geht, sollten Wintersportler aber ihren Versicherungsschutz prüfen, denn nicht alle Policen decken den Spaß mit den Fun- und Trendsportgeräten ab. Oft hilft nur eine direkte Frage beim Ansprechpartner der Versicherung, da in den meisten Policen die einzelnen Sportarten nicht minutiös aufgelistet sind. Stefan Köhlbach von der AachenMünchener sagt: „Wir schließen in unserer Unfall- und Haftpflichtversicherung keine der genannten Sportarten aus dem Versicherungsschutz aus.“ Üben und absichern „Die Gefahr, mit den Trendsportgeräten zu verunglücken, ist nicht größer als beim Ski oder Snowboardfahren“, sagt Wim Janssen, Mitarbeiter des NTC Blueday im Skigebiet Nassfeld in Österreich. „Gerade Snowbiken ist ein Wintersport wie Snowboarden oder Skifahren, mit den entsprechenden Risiken“, so Janssen. Zudem muss der Um gang mit den Geräten mehrere Stunden mit erfahrenen Lehrern in speziellen Schneeparks geübt werden, bevor es auf die Piste geht. Dort gelten dann für die Trendsportler die Verhaltensregeln der Fédération International de Ski (FIS). Doch auch wer noch so sorgsam auf den Schneehängen unterwegs ist, kann mit einem anderen Sportler kollidieren. „Zumindest eine private Haftpflicht- und eine Unfallversicherung sollte jeder Wintersportler mit in den Urlaub nehmen“, sagt Stefan Köhlbach, Experte der AachenMünchener. Im Verschuldensfall kommt dann die private Haftpflicht für den Schaden des anderen auf. Auch bei fehlendem Verschulden steht die private Haftpflicht zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche zur Seite. Eine Unfallversicherung hilft bei den hohen Kosten, die im Falle einer Invalidität entstehen können. Auch die Kosten für eine Bergung können rasch in die Tausende gehen, da zehn Minuten Flug eines Rettungshubschraubers mit etwa 500 Euro zu Buche schlagen. Beim Skiurlaub im Ausland sollte zudem eine Auslands-Reisekrankenversicherung nicht fehlen, da die gesetzliche Krankenkasse selbst in EU-Ländern nicht für alle Kosten aufkommt, den Krankenrücktransport zahlt sie grundsätzlich nicht. Winter-Fun- und –Trendsport: Mit Sicherheit Spaß - Ob Airboard, Snowbike, Snowtube oder Skifox: was experimentierfreudige Wintersportfreunde beachten sollten. - Auch für Trend- und Funsportler gilt: nie ohne Helm auf die Piste. - Für alle Winter-Fun- und –Trendsportgeräte bedarf es einer mehrstündigen Einführung durch einen erfahrenen Lehrer. - Airboards und Snowtubes dürfen nur auf speziellen Hängen und auf den Pisten nur unter Anleitung eines Guides gefahren werden. - Sind Fun- und Trendsportler auf Pisten unterwegs, gelten für sie wie für alle anderen die FIS-Regeln. So müssen sie zum Beispiel immer auf Sicht fahren und dürfen nicht unter Alkoholeinfluss aufs Gerät steigen. - Die vollständigen FIS-Regeln sind unter www.amv.de abrufbar. - Vor dem Urlaub den Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls erweitern.