Achtung, Rutschgefahr! Stürzt ein Fußgänger auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet unter Umständen der Grundstückseigentümer. Er kann neben dem Mieter auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, auch wenn er die Räum- und Streupflicht an die Mieter übertragen hat: Er muss prüfen, ob die Mieter ihrer Pflicht nachgekommen sind, und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Verbraucherschützer empfehlen Eigentümern, die ihr Haus selbst bewohnen, eine Privathaftpflicht- und Vermietern eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen. So können sie sich vor Schadenersatzansprüchen schützen, falls sie aus Unachtsamkeit ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt haben und jemand zu Schaden kommt. Auch Passanten sollten sich absichern, nicht immer haften Grundstückseigentümer für die gesamten Kosten, wie ein Urteil des OLG Thüringen zeigt (AZ 4 U 646/04). „Die Unfallfolgekosten können weit über die Leistungen einer Krankenversicherung hinausgehen“, sagt Rolf Dockhorn von der AachenMünchener. Wenn Invalidität als Unfallfolge den Wohnungsumbau nötig macht, kann dies von den Leistungen einer Unfallversicherung beglichen werden. Haftpflichtversicherung greift auch im Ausland Wer es sich zeitlich und finanziell leisten kann, verbringt einen Teil der dunklen Jahreszeit auf der Südhalbkugel, in wärmeren Gefilden. Dafür sollten Sonnenhungrige auch die nötigen Policen im Gepäck haben, besonders wenn der Aufenthalt mehrere Monate dauert. Dazu gehören etwa die Auslandskranken-, Reiserücktrittskosten-, -abbruch- und - gepäckversicherung, nicht aber eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. „Die Haftpflichtpolice ist eine der grundlegendsten Versicherungen und gilt weltweit“, sagt Stefan Köhlbach von der AachenMünchener. Einmal abgeschlossen, kommt sie auch für Schadenersatz im Ausland auf, wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab und schützt im Ausland studierende Kinder. „Mit unserer OPTIMALVariante bieten wir Schutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte von bis zu fünf Jahren“, so Köhlbach. Der Staat belohnt eigenständige Absicherung Kann ich mir nicht leisten – so lautet ein häufiger Vorwand, um Versicherungen nicht abzuschließen, sogar so wichtige Policen wie die Privathaftpflicht. Wer es dennoch tut, merkt spätestens bei der Einkommensteuererklärung, dass die Policen gar nicht teuer kommen: Eine ganze Reihe von Versicherungsbeiträgen lassen sich steuerlich geltend machen, etwa Haftpflicht-, private Renten-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung. Was und wie viel Steuerzahler absetzen können, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem davon, ob sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder angestellt sind. Interessant: Haftpflicht, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bilden zusammen einen Topf und sind bis zu einer bestimmten Höhe abzugsfähig. Dazu kommt ein zweiter steuerlich abzugsfähiger Topf, der sich aus Beiträgen zur gesetzlichen und zu privaten Rentenversicherungen speist. Wegen steuerlicher Vorteile und staatlicher Förderung sind besonders Rürup- und Riester-Renten attraktiv. Hilfestellung zur individuellen Behandlung steuerlicher Abzugsfähigkeit geben Steuerberater (www.dstv.de) und Lohnsteuerhilfevereine (www.bdl-online.de).