Schädliches Schuldeingeständnis Hat es im Straßenverkehr gekracht, wollen die Beteiligten zumeist noch direkt am Unfallort die Schuldfrage klären. Die Worte: „Ich bin schuld“ können den Unfallgegner zunächst besänftigen. Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte sich dennoch nicht vorschnell die Verantwortung auflasten. Es handelt sich zwar rechtlich gesehen nicht um ein Schuldanerkenntnis, kommt es aber zum Rechtsstreit, gilt die Aussage als Indizbeweis. Der Beteiligte bekommt möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen. In solchen Fällen kann der Versicherte seinen Schutz durch die Haftpflicht gefährden. „Die Kfz-Haftpflicht bietet nur dann Deckung, wenn die Schuld des Versicherten eindeutig ist und nicht auf vorschnellen Bekenntnissen beruht“, warnt Hartmut Rössel, Kfz-Experte der AachenMünchener. Keine Unfallpartei ist verpflichtet, Angaben zum Hergang zu machen, auch nicht gegenüber der Polizei. Wichtig für die Betroffenen vor Ort ist jedoch, eine Unfallskizze anzufertigen und die Namen aller Beteiligten und möglicher Zeugen zu notieren, damit diese bei einem späteren Prozess befragt werden können. Gesichertes Glas Moderne Hausfassaden oder Wintergärten – Glasflächen sind im Alltag überall zu finden. „Viele Eigenheimbesitzer denken bei einer Glasversicherung nur an Fensterscheiben, die zerbrechen. Aber auch Kunststoffscheiben von Gewächshäusern oder Terrassen werden ersetzt“, sagt Stefan Köhlbach, Experte der AachenMünchener. Denn eine Glasversicherung deckt weit mehr ab. Die HAUSHALT-GLASVERSICHERUNG der AachenMünchener ersetzt zudem Cerankochfelder, Backofenscheiben und Aquarien. Bis 1.000 EUR je Versicherungsfall sind zusätzlich künstlerisch bearbeitete Glasscheiben sowie Sonderkosten für Gerüste oder Kräne mitversichert, die etwa bei der Reparatur einer Fensterscheibe benötigt. Wandernde Wildtiere In Deutschland ereignen sich laut Deutschem Jagdschutzverband pro Jahr mehr als 230.000 Wildunfälle. Gerade dann, wenn sich der Herbst ankündigt, müssen Autofahrer besonders wachsam sein und das Tempo drosseln – insbesondere in ländlichen Gegenden, bei Dunkelheit und wenn entsprechende Warnschilder aufgestellt sind. Die Zahl der jährlich im Straßenverkehr getöteten Wildtiere beläuft sich laut Jagdschutzverband sogar auf weit mehr als eine halbe Million. Dabei entsteht oft ein erheblicher Sachschaden, ganz zu schweigen von der Gefahr fu?r Fahrer und Insassen. Kommt einem dennoch ein Tier in die Quere, heißt es: Kontrolliert bremsen, Ausweichmanöver vermeiden, hupen und Licht aus – andernfalls verharren die Tiere im Lichtkegel! Wenn’s dennoch kracht: Sofort die Unfallstelle sichern, die Polizei oder einen zuständigen Jagdpächter anrufen und sich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen. Mit der PLUS-Variante des Kfz-Tarifs der AachenMünchener sichert man sich gegen die Unfallfolgen ab: Sie bietet Schadenersatz nicht nur bei einem Zusammenprall mit Hirsch und Wildschwein, sondern sogar mit allen Wirbeltieren.