ALTERSVORSORGE Frauen vernachlässigen zu oft ihre Altersvorsorge Viele Frauen kümmern sich um alles, nur nicht um sich selbst: Zwischen Büro, Kinderspielplatz und Supermarkt bleibt oft wenig Raum für Gedanken an die private Altersvorsorge. Dabei ist es besonders für Mütter notwendig, den Lebensabend abzusichern. Der Staat unterstützt sie dabei. Für viele Frauen gehört die Geburt ihrer Kinder zu den schönsten Momenten im Leben. Doch bei allem Glück, das die lieben Kleinen bringen, dürfen Frauen nicht vergessen: Kindererziehung führt zu finanziellen Nachteilen. Frauen, die nicht oder nur Teilzeit arbeiten, zahlen wenig bis nichts in die gesetzliche Rentenversicherung ein – und bekommen als Seniorinnen geringe Renten. Weniger Gehalt, weniger Rente Weiterer Minuspunkt für Frauen: Sie beziehen im Schnitt 23 Prozent niedrigere Gehälter als Männer und zahlen auch deshalb weniger ein. Im Schnitt erhalten Männer laut Deutscher Rentenversicherung 816 Euro Altersrente monatlich, Frauen nur 526 Euro (Stand 31.12.2009). Viele Frauen verlassen sich bei der Ernährung der Familie, aber auch bei der Vorsorge fürs Alter auf ihre Ehemänner. Doch das ist ein riskantes Spiel, denn in Deutschland wird jede zweite Ehe geschieden. Nicht selten müssen sich Frauen dann auf unregelmäßige Unterhaltszahlungen einstellen. Zudem hat der Unterhalt der Kinder Vorrang. Bekommt der Ex mit einer neuen Partnerin weitere Kinder, geht das oft zulasten des Unterhalts der geschiedenen. Dies gilt auch, wenn der Ex weniger verdient oder arbeitslos wird. Unterstützung in der Ehe Bei aller Liebe sollten Frauen deshalb auch nach der Hochzeit ihr Eigeninteresse nicht völlig zurückstellen. „Es ist nicht egoistisch, sondern vernünftig, wenn Frauen ihre Ehemänner dazu auffordern, sie bei der Altersvorsorge zu unterstützen“, sagt Gerret Bäßler-Vogel von der AachenMünchener. „Zum Beispiel kann die Frau eine Riester-Versicherung abschließen, auch wenn sie selbst nicht arbeitet. Voraussetzung: Der Ehemann muss riestern.“ Wenn beide Partner riestern, bekommt meist die Mutter die Zulagen für die Kinder (siehe Kasten). Außerdem kann in bestimmten Fällen eine Basis-Rente sinnvoll sein. Ebenfalls gut zur Absicherung der Zukunft geeignet ist eine Kapitallebensversicherung oder eine fondsbasierte Lebens- oder Rentenversicherung. Wer Vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann diese dafür nutzen, Kapital fürs Alter aufzubauen. Auf jeden Fall sollte jede Frau vorsorgen. Die Kinder wachsen ganz von allein – die Rente nicht. Zuschuss vom Staat Riester-Rente Frauen, die in Teil- oder Vollzeit arbeiten, können mit Riester-Verträgen vorsorgen. Dabei zahlt der Staat eine jährliche Zulage von bis zu 154 Euro. Die Riester-Rente ist familienfreundlich: Arbeitnehmerinnen können in einer Erziehungspause weiterriestern, bis das Kind drei Jahre alt ist. Zudem gibt es 185 Euro pro Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Frauen, die nicht selbst arbeiten, aber deren Ehemann mit Riester vorsorgt, können einen abgeleiteten Riester-Vertrag führen. Ggf. kann zusätzlich noch eine Steuerersparnis erzielt werden. Basis-Rente Nicht Riester-Berechtigte wie etwa Selbstständige können mit der Rürup-Rente vorsorgen. Statt Zulagen gibt es Steuererleichterungen. Die Altersvorsorgeaufwendungen werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro) ab 2025 steuerfrei gestellt. 2010 können Vorsorger bereits 70 Prozent, also 14.000 Euro, steuerlich absetzen. Die Absetzbarkeit steigt in jährlichen 2-Prozent-Schritten bis 2025 auf 100 Prozent an. Die Altersrenten aus Riester- und Basis-Renten unterliegen zwar voll der Einkommensteuer. Da der Bezug der Rente aber in eine Zeit fällt, in der meist insgesamt weniger Einkommen erzielt wird, sollte sich die Steuerlast in Grenzen halten. Weitere Begünstigungen gibt es bei Vermögenswirksamen Leistungen, die der Staat zum Teil mit einer Zulage fördert. Außerdem sind bei der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge von Steuern und Sozialabgaben befreit. Auch private Lebens- oder Rentenversicherungen sind steuerlich begünstigt: Die Altersrente unterliegt nicht zu 100 Prozent der Steuer, sondern wird lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert. Von 1.000 Euro Altersrente für eine 67-Jährige unterliegen so nur 17 Prozent – also 170 Euro – der persönlichen Steuer. Wünscht die Kundin statt der Rente eine Kapitalabfindung, so bleibt die Hälfte der Erträge steuerfrei, wenn das Endalter 60 Jahre und zwölf Jahre Laufzeit erreicht sind.