FIRMENKUNDEN-HAFTPFLICHT Genau hinsehen lohnt sich Gewerbetreibende und Selbstständige müssen in Sachen Haftpflicht immer neue Gesetze beachten, etwa das Umweltschadensgesetz (USchadG) oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mit der richtigen Police schließen Unternehmer auch mögliche Lücken im Versicherungsschutz. GB, ProdHaftG, UHG, USchadG oder AGG bezeichnen Gesetze, die für Unternehmer im Haftungsfall eine wichtige Rolle spielen. Ob es sich um die Verschmutzung der Umwelt oder die Klage eines benachteiligten Mitarbeiters handelt – die daraus folgenden Schadenersatzansprüche sind für viele Betriebe kaum tragbar. Es lohnt sich deshalb, die Haftpflichtversicherung zu prüfen und gegebenenfalls durch Zusatzbausteine zu ergänzen. Ansprüche der Öffentlichkeit Das USchadG regelt, wie Umweltschäden, etwa ein durch Chemikalien verseuchter Erdboden oder verschmutztes Trinkwasser, vermieden oder saniert werden müssen. Neu ist, dass mit diesem Gesetz die Grundlage für eine Haftung gegenüber öffentlichrechtlicher Seite geschaffen wurde. Bisher waren nur privatrechtliche Ansprüche versichert. Viele sind sich ihrer weitreichenden gesetzlichen Haftung nicht bewusst und sind im schlimmsten Fall von existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen betroffen. „Es ist wichtig, sich dieser Risiken bewusst zu sein und entsprechende Gegenmaßnahmen in Form einer umfassenden Absicherung zu treffen“, sagt Stefan Köhlbach, Experte der AachenMünchener. Er rät dazu, sich umfassend abzusichern. Bei der AachenMünchener ist eine Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) in viele Haftpflichtprodukte integriert. Klagende Mitarbeiter Ein Konflikt mit dem AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, kann Unternehmer ebenfalls in eine finanzielle Notlage bringen. Das Gesetz soll Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei Beschäftigungen, im Beruf und im allgemeinen Zivilrecht verhindern bzw. beseitigen. Auch dieses Gesetz schafft einen weiteren Rechtsanspruch, der gegen den Arbeitgeber gerichtet werden kann: etwa wenn sich ein Mitarbeiter oder ein Bewerber aus den genannten Gründen diskriminiert fühlt. Mit der AGG- Police können sich Unternehmer gegen Ansprüche aus Benachteiligungen schützen. Sie bildet eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Selbstbehalte und Obergrenzen Eine Versicherung kann einen Schaden nicht verhindern, sie kann jedoch vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzansprüchen schützen. Es ist allerdings nicht damit getan, irgendeine Haftpflichtversicherung abzuschließen. „Bei der Vielfalt an Deckungskonzepten ist es notwendig, sich den Versicherungsumfang genau anzuschauen“, rät Köhlbach. Viele gewerbliche Haftpflichtversicherungen hätten „Löcher wie ein Schweizer Käse“. Dies mache sich vor allem bei dem schwer zu durchschauenden Dickicht aus diversen Selbstbeteiligungsregelungen und den Leistungsobergrenzen bei Deckungserweiterungen – Sublimits – bemerkbar. Beispiel: Ein Versicherungskunde mit einem handwerklichen Betrieb muss, bei einem Schaden in Höhe von 100.000 Euro, 10.000 Euro selbst tragen, weil für diese Position eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent gilt. Oder die Entschädigungsleistung liegt deutlich unter dem vom Kunden geltend gemachten Anspruch, da sie durch ein Sublimit begrenzt ist. Der Unternehmer muss die Differenz selbst aufbringen. „Ein solcher Betrag kann für einen kleineren Betrieb den finanziellen Ruin bedeuten“, warnt Köhlbach. Auch bei Unternehmen mit größerem finanziellem Spielraum können Lücken im Versicherungsschutz zu Engpässen in der Liquidität führen. Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher unverzichtbar. Köhlbach: „Die AachenMünchener hat sich dazu entschlossen, in ihren gewerblichen Haftpflichtprodukten weitgehend auf Selbstbehalte und Sublimits zu verzichten.“ So kann der Kunde zu 100 Prozent sicher sein, die richtige Wahl für seinen Betrieb getroffen zu haben.