SICHERHEIT IM AUSSENBEREICH Gestohlene Garnitur Gastwirte mit Terrassengeschäft oder Biergarten vermissen immer wieder einzelne Stühle oder Tische. Wie Polizeiberichten zu entnehmen ist, verschwinden zuweilen sogar gleich mehrere Garnituren. „Das sind keine Einzelfälle“, warnen die Experten der AachenMünchener, „Gastronomen mit Außengeschäft haben immer wieder Schwund zu beklagen.“ Den finanziellen Schaden durch solche Raubzüge können Gastwirte und andere Geschäftsleute mit der GEWERBESICHERUNGSPOLICE der AachenMünchener absichern. Auch gegen die Schäden eines Sommergewitters in Verbindung mit Sturm sollten sich Gastronomen mit Angeboten im Außenbereich unbedingt ausreichend versichern. Schnell kann eine Böe eingedeckte Tische, Lampen oder Heizstrahler stark beschädigen oder sogar deren Abhandenkommen verursachen. Folgende Regeln sollten beachtet werden: - Tische, Bestuhlung und Heizstrahler müssen außerhalb der Öffnungszeiten durch Ketten oder Drahtseile sowie Schlösser derart gesichert sein, dass der Dieb eine erhöhte Kraftanstrengung sowie Hilfsmittel benötigt, um die Sicherung zu überwinden. - Schilder oder Lampen müssen fest verschraubt sein, um einen Diebstahl oder das Abhandenkommen durch Sturm zu vermeiden. - Bei vorhersehbaren Stürmen sind versicherte Sachen in Gebäuden aufzubewahren oder, wenn Gebäude fehlen, so zu sichern, dass eine Beschädigung, Zerstörung oder ein Abhandenkommen durch Sturm aus objektiver Sicht vermieden werden kann.