Gefährlicher Sport Inlineskater müssen nach einem Gerichtsurteil mit verdreckten öffentlichen Wegen rechnen. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte (Az.: 1U 1100/02), dass eine ständige Reinigung den Behörden nicht zuzumuten sei. Im konkreten Fall hatte ein Inlineskater nach einem Sturz die Stadt verklagt, weil er eine von Blütenstaub verdeckte Scherbe übersehen hatte, die sich in den Rollen verkeilte. Wer sich auf Inlineskatern bewegt, kann eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen – auf unebenen Wegen sind Stürze nahezu vorprogrammiert. „Auch erfahrene Inlineskater sollten eine Schutzausrüstung tragen, zu der Helm sowie Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschützer gehören“, rät Rolf Dockhorn, ein Experte der AachenMünchener. „Sportler sollten nicht an der falschen Stelle sparen: Minderwertiges Material bietet keine ausreichende Sicherheit“, so der Experte. Fahrradhelme sind nur geeignet, wenn sie eine runde Form haben. Tropfenförmige Helme fangen beim Sturz nach hinten den Kopf zu früh ab und können schwere Verletzungen verursachen. Auch eine Unfallversicherung ist dringend erforderlich, denn: Trotz guter Ausrüstung und Vorsicht bleiben Verletzungen nicht aus. Geruchsintensives Vergnügen Generell ist Grillen auf dem Balkon einmal im Monat erlaubt, wenn die Nachbarn zwei Tage vorher informiert werden und der Geräuschpegel nach 22 Uhr gedämpft wird. So verhindern Grillfreunde Ärger mit den Nachbarn. Aber Achtung: Mieter sollten, bevor sie die Kohle entzünden, einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. „Wenn dort das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich untersagt wird, kann ein Zuwiderhandeln zur fristlosen Kündigung führen“, so Stefan Köhlbach, ein Experte der AachenMünchener. Eindeutige Regelungen gibt es zwar nicht, doch die Rechtsprechung bietet wichtige Hinweise. Eine Belästigung und ein Verstoß gegen das Immissionsgesetz liegen vor, wenn Qualm in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarwohnung dringt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95). Ausgezeichneter Einstieg Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat im April 2009 die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der AachenMünchener mit der Höchstwertung von fünf Sternen („ausgezeichnet“) bewertet. Als „sehr gut“ bewertet auch die Stiftung Warentest die PRIVATEBERUFSUNFÄHIGKEITS- POLICE. Die STARTER BU der AachenMünchener für Azubis, Studenten und Berufseinsteiger bietet das gleiche Leistungsangebot, gewährt jedoch einen zusätzlichen Vorteil: In den ersten fünf Jahren zahlen junge Leute nur etwa die Hälfte des Beitrags, erhalten jedoch hundertprozentigen Schutz. Danach kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung gegen einen fairen, höheren Beitrag aufrechterhalten werden. Alternativ kann der Kunde nach den ersten fünf Jahren den Beitrag für seine Police bei reduziertem Versicherungsschutz unverändert beibehalten. Die Berufsunfähigkeits- absicherung der AachenMünchener zählt damit zu den besten im Markt. Die STARTER BU bietet jungen Leuten das gleiche Leistungsangebot – unterscheidet sich aber durch den günstigen Einstiegspreis.