STEUERLICHE ÄNDERUNGEN Steuererklärung für 2009: Was Steuerzahler beachten sollten In diesem Jahr bringen einige neue Regelungen Steuerzahlern finanzielle Vorteile. Allerdings müssen sie bei den Neuerungen schon jetzt bestimmte Regeln beachten, um tatsächlich in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen zu kommen. Handwerkerrechnungen Deutsche Handwerker sind für ihre gute Arbeitsleistung weltweit bekannt. Doch diese Qualität hat ihren Preis. Viele Privatleute scheuten daher die Kosten für Modernisierungen, Reparaturen oder Renovierung, wenn die Maßnahmen nicht dringend nötig waren. Rechnungen für Handwerkerleistungen, die ab dem 01.01.2009 in der Haupt- oder Ferienwohnung erbracht werden, können nun bis zu 6.000 Euro (bisher: 3.000 Euro) steuermindernd geltend gemacht werden: Die zu zahlenden Steuern reduzieren sich um 20 Prozent der maximal 6.000 Euro – so kann die festgesetzte Steuer um bis zu 1.200 Euro gesenkt werden. Allerdings gilt das nur, wenn der Auftraggeber den Handwerker per Banküberweisung bezahlt. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. In der Rechnung, die mindestens zwei Jahre aufzubewahren ist, müssen die einzelnen Posten getrennt aufgeführt sein: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Weiterer Vorteil: Mit der offiziellen Rechnung hat der Kunde auch Anspruch darauf, dass Handwerker bei mangelhafter Arbeit nachbessern. Hilfen im Haushalt Eine ähnliche Regelung gilt für die Haushaltshilfe oder die Kraft, die den pflegebedürftigen Verwandten versorgt. Für haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen ab 2009 jährlich bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Das bedeutet: Wer 20.000 Euro aufwendet, kann hiervon 20 Prozent geltend machen und so seine Steuerschuld um bis zu 4.000 Euro verringern. Auch an Haushaltshilfen und Pflegekräfte muss jede Rechnung überwiesen, darf nie bar bezahlt werden. Ausnahme: geringfügig Beschäftigte, die maximal 400 Euro pro Monat verdienen. In diesen Fällen wirken bis zu 2.550 Euro steuermindernd; es wird eine Steuerersparnis von bis zu 510 Euro erreicht. Neuerung für Unternehmen Eine weitere Verbesserung freut Unternehmer, die ihre Arbeitsmittel häufig ersetzen müssen. Sie können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Maschinen oder Werkzeuge, die mehr als 1.000 Euro netto kosten und in den Jahren 2009 oder 2010 angeschafft werden, schneller abschreiben. Statt der für Anschaffungen vor 2009 und nach 2010 allein geltenden linearen Absetzung für Abnutzung (AfA) mit jährlich identischen Abschreibungsraten können Unternehmer für Anschaffungen/Herstellungen in diesen Jahren alternativ das Zweieinhalbfache des für die lineare AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes – maximal 25 Prozent – absetzen. Dabei wird die Abschreibung vom jeweiligen Buchwert – also dem Restwert – vorgenommen. Ausbildungskosten richtig absetzen - Schulgeld Inland: Maximal 30 Prozent, insgesamt aber höchstens 5.000 Euro Schulgeld pro Jahr für eine Privatschule in Deutschland, können Eltern als Sonderausgaben absetzen. Das bedeutet, dass maximal 16.666 Euro Schulgeld berücksichtigt werden; davon anerkannt wird ein knappes Drittel = 5.000 Euro. - Privatschule im europäischen Ausland: Auch die Kosten für Privatschulen in einem EU- Land können wie die für deutsche Schulen als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn Ausbildung und Abschluss hierzulande anerkannt sind. Auch hier gilt wie bei inländischen Privatschulen: Absetzbar sind nur die Kosten für den Unterricht, nicht Kost und Logis. Ebenfalls nicht absetzbar sind Studiengebühren für in- und ausländische Unis. - Nachwuchs als außergewöhnliche Belastung: Bekommen Eltern für ein Kind kein Kindergeld mehr – etwa weil es älter ist als 25 Jahre – so können sie seinen Unterhalt bis 7.680 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Vorsicht, Studentenfalle: Sobald das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, müssen diese ihren Unterhaltszuschuss nachweisen. Anstatt ihrem Sprössling die Scheine zuzustecken, sollten sie das Geld besser aufs Konto des Kindes überweisen. Wichtig: Verdient das Kind mehr als 624 Euro pro Jahr, wird dieser Verdienst von den 7.680 Euro abgezogen.